Alle | # A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Es gibt 4 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben V beginnen.
Versicherungen
Krankenversicherung: Anders als verbeamtete Lehrkräfte, ist man als angestellte Lehrkraft gesetzlich krankenversichert. Man erhält keine Beihilfe und erhält ausschließlich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt aber die Hälfte der Krankenversicherungskosten. Weitere Versicherungen für Lehrkräfte wären beispielsweise die Haftpflichtversicherung inklusive Diensthaftpflicht und die Schlüsselversicherung. Es empfiehlt sich hier von unabhängigen Personen oder mehreren Versicherungen beraten zu lassen. 

Vertretungslehrkräfte
Als Vertretungslehrkraft arbeitet man für eine befristete Zeit an einer Schule und übernimmt dabei den Unterricht einer Lehrkraft, die zurzeit nicht an der Schule arbeiten kann (z. B. aufgrund einer Schwangerschaft oder einer längeren Krankheit). So wird der Unterricht während der Abwesenheit dieser Lehrkraft sichergestellt.  Man hat als Vertretungslehrkraft also nur eine befristete Anstellung an einer Schule, z. B. für ein Jahr. Als Vertretungslehrkraft wird man auch nach den Tarifverträgen der Länder bezahlt. Stellen für Vertretungslehrkräfte findet man auf VERENA

Vertretungsunterricht
Man ist als Lehrkraft dazu verpflichtet auf Anordnung der Schulleitung Vertretungsunterricht zu geben. Soweit das möglich ist, müssen die Lehrkräfte, die vertreten werden, Informationen und Materialien für die Vertretungslehrkräfte bereitstellen, z. B. Arbeitsblätter oder Informationen zum Unterrichtsstand in der Klasse. Vertretungsunterricht muss von der Vertretungslehrkraft angemessen vorbereitet und durchgeführt werden, damit der Fachunterricht an Schulen sichergestellt werden kann. Da Vertretungsunterricht verbindlicher Fachunterricht ist und somit – wenn möglich – gut vorbereitet werden muss, ist er oft auch mit viel Mehrarbeit verbunden. Sowohl als Vollzeit- als auch als Teilzeitlehrkraft bekommt man Vertretungsstunden aber als Mehrarbeit bezahlt (siehe Glossareintrag: Mehrarbeit).

Vorschriften für Lehrkräfte
Als Lehrkraft muss man einige Vorschriften einhalten. Die wichtigsten findet man in der Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS). In der BASS findet man unter anderem:
  • Das Schulgesetz NRW: Unterrichtsinhalte, Schulpflicht, Schulverhältnis, Schulpersonal, Schulverfassung
  • Die Allgemeine Dienstordnung: Unterrichtseinsatz, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit, Klassenleitungsaufgaben, Beschwerden und Eingaben
  • Erlasse zu Fördermaßnahmen, schulischer Bildungsarbeit, Schulentwicklung etc.
  • Inhalte und Methoden des Unterrichts
  • Regelungen zur Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte (z. B. OBAS)
  • Das Dienstrecht: Elternzeit für Lehramtsanwärter:innen, Sonderurlaub, Nebentätigkeit, Lehrer:inneneinstellung