Alle | # A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Es gibt 7 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben L beginnen.
Lehrer:innenkonferenz
Die Lehrer:innenkonferenz ist ein Gremium an jeder Schule, das allen Lehrkräften, dem pädagogischen sowie sozialpädagogischen Personal einer Schule die Mitwirkung am Schulalltag ermöglicht. So entscheidet die Lehrer:innenkonferenz über Grundsätze der Unterrichtsverteilung sowie der Aufstellung von Vertretungs-, Stunden- und Aufsichtsplänen. Die Lehrer:innenkonferenz wählt außerdem den Lehrerrat. Den Vorsitz der Lehrer:innenkonferenz führt die Schulleitung (außer bei der Wahl des Lehrerrats). Lehrer:innenkonferenzen können auch darüber entscheiden, wie der Nachmittagsunterricht oder Sonderaufgaben an der Schule verteilt werden. Sie beraten außerdem über die Belange von Teilzeitlehrkräften. Neben diesen Aufgaben entscheidet die Lehrer:innenkonferenz über Grundsätze bei Lehrer:innenfortbildungen und kann Anträge und Vorschläge für die Schulkonferenz einreichen, z. B. hinsichtlich der Einführung neuer Lernmittel.

Lehrer:innenrat
Der Lehrer:innenrat ist im Endeffekt der Personalrat der Schule, das heißt er vertritt die Interessen aller Beschäftigten an einer Schule gegenüber der Schulleitung und setzt sich für die Lehrer:innen ein. Er kann der Schulleitung Vorschläge machen und beraten. Wenn die Lehrer:innenkonferenz das möchte, vermittelt der Lehrerrat außerdem zwischen der Schulleitung und dem Kollegium. Neben diesen Aufgaben ist der Lehrer:innenrat beteiligt an:
  • der Einstellung neuer Lehrkräfte,
  • der Verteilung von Mehrarbeit im Kollegium sowie
  • der Auswahl von teilnehmenden Lehrkräften an Fortbildungen.
  • Der Lehrer:innenrat hat zudem eine Überwachungsfunktion: Er überwacht die Arbeit der Schulleitung speziell in Bereichen, die den Datenschutz, Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz der Lehrkräfte an der Schule betreffen. Der Lehrer:innenrat setzt sich aus drei bis fünf Lehrkräften zusammen, die durch die Lehrer:innenkonferenz gewählt werden. Da der Lehrer:innenrat viele wichtige Aufgaben hat, werden Lehrkräfte des Lehrerrats für diese Aufgaben auf Fortbildungen vorbereitet.

    Lehrmittel/Lernmaterial
    Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, welche die Schüler:innen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z. B. Arbeitsblätter, (Lern-)Videos, Tonaufnahmen, Lernspiele, Taschenrechner, Zirkel, Zeichengeräte usw.  In Deutschland gilt  die Lernmittelfreiheit. Grundsätzlich (§ 96 SchulG) werden allen Schüler:innen vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich mittels eines Leihsystems überlassen. Schüler:innen können Schulbücher über eine Schulbibliothek ausleihen. Das Verzeichnis aller zugelassener Lernmittel in NRW finden Sie hier

    Leistungsbewertung und Klassenarbeiten
    Lehrkräfte bewerten die Leistungen ihrer Schüler:innen. Sie bewerten die Leistungen über schriftliche Klassenarbeiten, kleinere Tests (z. B. Vokabeltests) und ihre mündlichen Leistungen. Gerade in jüngeren Klassen werden zudem häufig für die Zeugnisnote die Führung der Arbeitshefte bewertet. Genauere Vorgaben für die Leistungsbewertung finden sich in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen: Sie sind für jede Schulform unterschiedlich. Grundsätzlich gilt aber: Die Leistungsbewertung soll sich nur auf Kenntnisse und Fähigkeiten beziehen, die die Schüler:innen im Unterricht vermittelt wurden. Es gibt zwei grundlegende Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ (Klassenarbeiten) und die „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ (mündliche Mitarbeit, kleinere Tests, Arbeitsverhalten, etc.). Beide Bereiche sollen in der Leistungsbewertung angemessen miteinbezogen werden. Noten werden zwischen 1 (sehr gut) und sechs (ungenügend) vergeben. Die Leistungsbewertung soll auch dazu dienen, Schüler:innen besser fördern zu können.

    Lernprogression
    Progression meint eine stufenweise Steigerung und Weiterentwicklung. Lernprogression meint eine didaktisch sinnvolle Aufeinanderfolge von Lerninhalten, die zu einem Lern- und Kompetenzzuwachs führt. Die Lernprogression hängt stark von den gewählten Lernzielen und Methode der Lehrkraft ab.  Es empfiehlt sich, die Lernentwicklung der Schüler:innen prozessbegleitend zu dokumentieren. Die Funktion der Beobachtung und Dokumentation ist die Wertschätzung der Lernenden und ihrer/seiner Individualität.

    Lerntheorien

    Lerntheorien sind Konstrukte, die versuchen, Lernen psychologisch zu beschreiben und zu erklären. Es geht dabei allgemein um das Erklären von Lernen bzw. Lernprozessen.  Die Theorie beantworten folgenden Fragestellungen: Was passiert beim Lernen? Warum passiert es und wie kann es erklärt werden? Welche Rolle spielen andere Faktoren wie Lernende, Lehrende, die Umgebung, Motivation, das Lernmaterial/der Lerngegenstand?   Bekannte Lerntheorien sind z. B. der Behaviorismus, der Kognitivismus und der Konstruktivismus


    Lernziel

    Ein Lernziel beschreibt den angestrebten Lernzuwachs aus der Perspektive der Schüler:innen bezogen auf einen bestimmten Lerninhalt. Es beschreibt, was sie am Ende der Stunde können sollen, also den Lernzuwachs in einer Unterrichtstunde (Unterrichtseinheit). Das Aufstellen von Lernzielen gehört daher zur Planung eines zielorientierten Unterrichts. Es ist ratsam, sich auf ein Ziel zu konzentrieren – so kann auch für die Schüler:innen ein Spannungsbogen transparent werden. Ein Lernziel sollte einer Taxonomie zuzuordnen sein und durch entsprechende Begriffe so definiert werden, so dass das Anforderungsniveau deutlich wird. Hinweis: Das Lernziel kann mit der folgenden Formulierungshilfe beginnen: "Die Schüler:innen können am Ende der Stunde..."
    Für die Lernenden sollte zu Beginn der Stunde das Thema der Stunde klar sein - hierfür muss die Lehrkraft das Lernziel aber nicht an die Tafel schreiben, denn das ist für Schüler:innen in der Regel nicht zu verstehen.