Gut zu wissen
Hier gibt es Informationen rund um das Programm
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- Wie kann ich meine Zeugnisse anerkennen lassen?
- Welche Perspektiven habe ich nach der Teilnahme am Programm?
Übersicht
Perspektiven
Als Anschlussperspektive von Lehrkräfte Plus wurde von den fünf Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens das Qualifizierungsprogramm Internationale Lehrkräfte Fördern (ILF) ins Leben gerufen.
Im Rahmen des Anschlussprogramms ILF, werden die Teilnehmenden weitere zwei Jahre qualifiziert. In der Regel werden sie nach ihrer Aufnahme für zwei Jahre sachgrundlos befristet an einer Schule in NRW für die Sekundarstufe I mit 17 Stunden eingestellt. In dieser Zeit unterrichten sie zwölf Schulstunden in der Woche. Dabei werden sie schrittweise an den eigenverantwortlichen Unterricht herangeführt. Zusätzlich erhalten sie fünf Entlastungsstunden für weitere obligatorische Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote durch die Bezirksregierungen. Eine garantierte direkte Übernahme in den Schuldienst erfolgt im Anschluss an das Programm nicht.
Bei einem Lehrkräftemangel, können Schulen auch andere Personen als Lehrer:innen einstellen: Sogenannte Seiteneinsteiger:innen. So wollen Schulen den Lehrerbedarf gut abdecken und Unterrichtsausfall verhindern. Seiteneinsteiger:innen gibt es an allen Schulformen in NRW - außer an Förderschulen. In Grundschulen ist der Seiteneinstieg aber nur mit den folgenden Fächern möglich: Kunst, Musik, Sport und Englisch.
Für Seiteneinsteiger:innen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in den Schuldienst einzutreten. Für Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium ist die Pädagogische Einführung eine Option. Um an der Pädagogischen Einführung teilnehmen zu können, braucht man mindestens einen Bachelorabschluss in einem Unterrichtsfach. Die Pädagogische Einführung dauert in der Regel ein Jahr. Während dieser Zeit hospitieren die Seiteneinsteiger:innen bei erfahrenen Lehrkräften, führen selbstständig geplanten Unterricht durch und reflektieren diesen. Zudem nehmen sie regelmäßig an fachlichen und überfachlichen Seminaren teil und es werden Beratungsbesuche durchgeführt.
Wenn die PE erfolgreich abgeschlossen wird, ist eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte möglich, jedoch ist damit kein Erwerb der Lehramtsbefähigung verbunden. Als PE-Seiteneinsteiger:in erwirbt man nur eine Unterrichtserlaubnis für das eigene Unterrichtsfach. Eine Übersicht über den Seiteneinstieg in NRW findet sich auch hier. Ausgeschriebene Stellen für Seiteneinsteiger:innen findet man auf der Seite www.lois.nrw.de.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst - OBAS: An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer
- einen an einer Universität erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
- die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
- im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.
Die Ausbildung umfasst 24 Monate. Sie schließt mit der Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramtsbefähigung ab.(Quelle: Schulministerium NRW)
Einstieg ins Studium
Für die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen ausländischer Lehramtsqualifikationen sind die Bezirksregierungen in NRW zuständig. Die Bezirksregierung Detmold ist für die Anerkennung ausländischer Lehramtsqualifikationen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig.
Da aber in der Regel eine Gesamtanerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen nicht möglich ist, kann man ein entsprechendes Studium aufnehmen. Wenn passende Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet werden, kann man auch in ein höheres Fachsemester im Studium einsteigen. Studien- und Prüfungsleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt. Bedingung ist, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Diese Anrechnung und Höherstufung kann in den studierten Unterrichtsfächern und im Fach Bildungswissenschaften erfolgen; Anrechnungen von Praxiselementen sind ebenfalls möglich.
Schulformen und Fächerkombinationen
Das Lehramtsstudium in NRW umfasst in der Regel mindestens zwei Unterrichtsfächer. Da im Ausland die Lehramtsqualifikation in der Regel nur in einem Fach erfolgt, ist eine entsprechende Anrechnung damit in nur einem Fach möglich. Um das deutsche Lehramtsstudium abzuschließen, muss in den meisten Fällen daher ein zusätzliches neues Fach gewählt und neu studiert werden.
In NRW können folgende Lehrämter studiert werden:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
- Lehramt für Sonderpädagogische Förderung
Beim Lehramt an Grundschulen studiert man neben dem Fach Bildungswissenschaften die Lernbereiche „Sprachliche Grundbildung“ und „Mathematische Grundbildung“. Zusätzlich wird ein weiteres Fach bzw. ein weiterer Lernbereich gewählt, z. B. Englisch, Musik oder Kunst.
Beim Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen werden im Studium neben dem Fach Bildungswissenschaften zwei Unterrichtsfächer studiert.
Beim Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen werden im Studium ebenfalls neben den Bildungswissenschaften zwei Fächer gewählt. (Ausnahmen: Die Fächer Kunst und Musik können jeweils als „Großfach“ gewählt werden, d. h. es wird nur ein Fach aber im doppelten Umfang studiert.)
Beim Lehramt an Berufskollegs können neben den allgemeinbildenden Fächern weitere berufliche Fachrichtungen gewählt werden (z. B. Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Wirtschaftswissenschaften). Man wählt wieder zwei Fächer neben den Bildungswissenschaften. Beim Lehramt für Berufskollegs wird außerdem der Nachweis über eine Fachpraktische Tätigkeit verlangt. Die Fachpraktische Tätigkeit umfasst insgesamt 52 Wochen und wird in der Regel parallel zum Studium durchgeführt. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit muss vor Abschluss des Studiums geleistet werden. Die Anerkennung von Berufsausbildungen oder beruflichen Tätigkeiten als fachpraktische Tätigkeit ist eventuell möglich.
Beim Lehramt für Sonderpädagogische Förderung werden neben den Bildungswissenschaften und den zwei Unterrichtsfächern, zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt, z. B. Lernen, Sprache, Sehen, ...
Bei allen Lehrämtern sind die rechtlichen Vorgaben für Fächerkombinationen zu beachten. Eine Übersicht zu Studienmöglichkeiten im Lehramt in NRW auf der Website lehrer-werden.nrw.
Praxiselemente
In NRW umfasst ein Lehramtsstudium ein Bachelorstudium (6 Semester) und ein Masterstudium (4 Semester). Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind zwei Praxiselemente vorgesehen: Ein Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) (Dauer: fünf Wochen) und ein Berufsfeldpraktikum (Dauer: vier Wochen).
Das EOP gibt Gelegenheit, das Berufsfeld Schule aus Sicht einer Lehrkraft kennenzulernen. Dazu soll einerseits bei der Gestaltung von Unterricht mitgewirkt werden, indem kleinere Aufgaben einer Lehrkraft übernommen werden. Andererseits soll geübt werden, bildungswissenschaftliche Theorieansätze auf den konkreten Schulalltag zu beziehen. Schon zu einem frühen Zeitpunkt des Lehramtsstudiums können hier Erfahrungen darin gesammelt werden, Theorie und Praxis zu verbinden. Mithilfe der Erfahrungen aus dem EOP sollen die Studierenden außerdem den Berufswunsch und die Eignung erneut kritisch prüfen und über die Ausgestaltung des weiteren Studiums nachdenken.
Das Berufsfeldpraktikum findet in der Regel außerschulisch statt. Es soll dazu genutzt werden, außerschulische Berufsfelder zu erkunden, in denen Lernen, Unterrichten oder Erziehen ebenfalls eine Rolle spielen, z. B. ein Praktikum in einer Bibliothek oder ein ehrenamtliches Engagement im kulturellen Bereich. Gegebenenfalls lassen sich so die Besonderheiten der zukünftigen Aufgaben als Lehrkraft besser verstehen.
Im Masterstudiengang ist ein Praxissemester vorgesehen. Das Praxissemester ist ein zentraler Baustein im Masterstudium für das Lehramt. Das Ziel des Praxissemesters besteht darin, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden und die Studierenden auf die Praxisanforderungen der Schule und des Vorbereitungsdienstes wissenschafts- und berufsfeldbezogen vorzubereiten.
Nach dem Hochschulabschluss
Im Anschluss an den Hochschulabschluss steht in der zweiten Phase der Lehramtsausbildung, dem Vorbereitungsdienst (Referendariat), die schulpraktische Ausbildung im Fokus. Dieser 18-monatige Vorbereitungsdienst wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.
An den Universitäten sind die Zentren für Lehrerbildung erste Anlaufstelle für Fragen zu Lehramtsstudiengängen. Dort sind alle Informationen sowie lehramtsspezifische Beratungsangebote zu finden.
Fachstudium
Wird eine andere berufliche Laufbahn als die einer Lehrerkraft in Deutschland angestrebt, kann die Aufnahme eines Fachstudiums sinnvoll sein. Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus bieten eine Vielzahl unterschiedlichster grundständiger und weiterführender Fachstudiengänge an. Auch hier können gegebenenfalls Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an ausländischen Hochschulen erbracht wurden, angerechnet werden.
Generelle Informationen
Informationen zum Studienangebot an deutschen Hochschulen, den Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums und zu weiteren Themen rund um das Studieren finden sich im sogenannten Hochschulkompass.
Zentrale Anlaufstellen für Information und Beratung zum Studium sind die Zentralen Studienberatungen der Hochschulen in NRW.
Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) fördert die Mehrsprachigkeit der Schüler:innen . Der HSU wird in zwölf Bundesländern in Deutschland angeboten. In Nordrhein-Westfalen werden im HSU über 100.000 Schüler:innen in insgesamt 23 Sprachen unterrichtet (Stand August 2020).
Zielgruppe
Der HSU richtet sich an mehrsprachige Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte in der Grundschule und der Sekundarstufe I (Klasse 1 bis 11 und bis Klasse 10 im G8 Bildungsgang) aller Schulformen. Der HSU ist eine Ergänzung zum Regelunterricht und die Teilnahme ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt über die Schule des Kindes und verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme.
HSU-Lehrkräfte
HSU-Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen sind Bedienstete des Landes. Stellen für HSU-Lehrkräfte können befristet oder unbefristet sein und unterschiedlich viele Stunden umfassen. Wenn keine in Deutschland ausgebildete Lehrkraft für den HSU in einer Sprache zur Verfügung steht, können ausländische Lehramtsprüfungen oder ausländische Hochschulabschlüsse als Voraussetzung für die Arbeit als HSU-Lehrkraft zugelassen werden.
Voraussetzungen dafür sind Nachweise über
- Sprachkenntnisse der entsprechenden Unterrichtssprache,
- Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache
- die Einwilligung zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen.
Genaue Informationen dazu stehen in dem jeweiligen Ausschreibungstext für eine HSU-Stelle.
Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen als HSU-Lehrkraft werden an das Schulamt gerichtet, das in der Ausschreibung angegeben ist. Die Stellenausschreibungen für HSU-Lehrkräfte sind auf den Webseiten der Bezirksregierungen zu finden:
- Stellenausschreibungen HSU Bezirksregierung Arnsberg
- Stellenausschreibungen HSU Bezirksregierung Detmold
- Stellenausschreibungen HSU Bezirksregierung Düsseldorf
- Stellenausschreibungen HSU Bezirksregierung Köln
- Stellenausschreibungen HSU Bezirksregierung Münster
Allgemeine Informationen zum HSU finden Sie im Runderlass Herkunftssprachlicher Unterricht des Schulministeriums und auf den Seiten des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen.
Was sind Vertretungsstellen?
Als Vertretungslehrkraft arbeitet man für eine befristete Zeit an einer Schule und übernimmt dabei den Unterricht einer Lehrkraft, die zurzeit nicht an der Schule arbeiten kann (z. B. aufgrund einer Schwangerschaft oder einer längeren Krankheit). So wird der Unterricht während der Abwesenheit dieser Lehrkraft sichergestellt. Man hat als Vertretungslehrkraft also nur eine befristete Anstellung an einer Schule, z. B. für ein Jahr.
Die Stellen als Vertretungslehrkraft in Nordrhein-Westfalen richten sich an:
- Lehrkräfte ohne Dauerbeschäftigung im Schuldienst (befristete Beschäftigung)
- Lehrkräfte in der Beurlaubung
- Pensionär:innen nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst
aber auch an Personen ohne lehramtsbezogene Ausbildung, dies sind z.B.
- Hochschulabsolvent:innen mit lehramtsbezogenem Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind,
- Student:innen (insbesondere für ein Lehramtsstudium), die für den Schuldienst geeignet sind,
- Hochschulabsolvent:innen ohne lehramtsbezogenen Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind,
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind,
- Nebenberuflich tätige Personen ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind.
Weitere Informationen und die Stelleausschreibungen finden Sie auf dem Portal Verena - Vertretungseinstellung nach Angebot (nrw.de).(Quelle: Schulministerium NRW)