Angestellte Lehrkräfte werden nach den Tarifverträgen der Länder (TV-L) bezahlt. Sie werden dafür eingruppiert nach ihrer Vorausbildung (also ihrem Universitätsabschluss) und nach der Schulform,
an der sie arbeiten. Wenn man eine höhere Eingruppierung erhält, bedeutet das auch, dass man ein höheres Gehalt gezahlt bekommt.
Lehrkräfte und Eltern arbeiten eng zusammen, um Schüler:innen besonders gut zu fördern. Daher müssen Lehrer:innen nach dem Schulgesetzt Eltern zu allen wichtigen Schulangelegenheiten informieren und beraten. Eltern haben also ein Informationsrecht.
Darum finden an Schulen Elternsprechtage und Sprechstunden statt. In besonderen Fällen vereinbaren Lehrkräfte auch einzelne Termine mit Eltern für Gespräche. Elternsprechtage finden einmal im halben Jahr statt.
Eltern können außerdem an der Schule in verschiedenen Gremien ehrenamtlich mitwirken, um so den Schulalltag ihrer Kinder mitzugestalten. In sogenannten Klassenpflegschaften bekommen Eltern Informationen über alles, was die Klasse des
eigenen Kindes betrifft, z. B. Unterrichtsinhalte oder Lehrmaterialien. Die Eltern können sich außerdem engagieren, z. B. bei der Gestaltung einer Klassenfahrt oder eines Schulfests. Die Klassenpflegschaft wählt eine:n Vertreter:in. Diese nimmt dann
an der Schulpflegschaft teil. Die Schulpflegschaft trifft sich einmal im Jahr und vertritt die Interessen aller Eltern einer Schule.
Elternzeit bedeutet, dass man bei der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen kann, um sich um das Kind zu kümmern. Dadurch verliert man den Beruf nicht, das Arbeitsverhältnis ist sozusagen für die Elternzeit „pausiert“, läuft danach aber weiter. Elternzeit kann man als Vater und als Mutter nehmen. Auch wenn man in einen befristeten Arbeitsvertrag oder eine Teilzeitarbeit hat, hat man Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit kann höchstens bis zum 36. Lebensmonat des Kindes genommen
werden. Man muss einen Antrag stellen, indem man angibt, wie lange man Elternzeit nehmen möchte, diese Zeit kann aber nachträglich verlängert oder verkürzt werden. Während der ersten 14 Monate der Elternzeit bekommen Eltern Elterngeld. Das Elterngeld entspricht 65 bis 67% des Gehalts.
Entdeckendes Lernen, auch Exploratives Lernen oder "Exploratory Learning" genannt, zielt auf die selbsttätige Lösung von Aufgaben oder Problemen. Es geht um die eigenständige Erschließung eines Wissensgebietes, wobei die Lehrkraft nur eine beobachtende und unterstützende Funktion inne hat.
Lehrkräfte müssen sicherstellen das der Unterricht geordnet stattfinden kann. Damit das klappt, muss man auch viel Erziehungsarbeit leisten. Darum wendet man als Lehrkraft auch eine erzieherische Maßnahme an, wenn ein:e Schüler:in ihre Unterrichtspflichten
verletzt und z. B. im Unterricht stört oder die Hausaufgaben nicht macht. Dabei muss man immer beachten, dass man angemessen reagiert.
Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören u. a. das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schüler:innen und Eltern, der Ausschluss von einer laufenden Unterrichtsstunde oder die zeitweilige Wegnahme von Gegenständen, wie einem Handy.
Wenn Schüler:innen sich häufig nicht gut verhalten, sollte man zudem die Eltern benachrichtigen, damit auch das Elternhaus erzieherisch wirken kann.
Erst wenn die Erziehungsmaßnahmen nicht mehr wirken, kann man Ordnungsmaßnahmen anwenden.