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Es gibt 7 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben P beginnen.
Personalakte
Über alle Angestellten einer Schule wird von der Bezirksregierung eine Personalakte geführt. In der Personalakte werden alle beruflichen Vorgänge (z. B. Weiterbildungen, Beförderungen) und relevante persönliche Daten der/des Angestellten (z. B. Ehestatus, Anzahl der Kinder, Kontaktdaten) festgehalten. Auch Schulleitungen müssen eine Personalakte über die Beschäftigten ihrer Schule anlegen. Diese Personalakten sind aber nicht geheim: Man kann seine eigene Personalakte sehen und z. T. auch kopieren. Sollte man eine Prüfung ablegen, z. B. das zweite Staatsexamen, werden diese Daten aber nicht in der Personalakte gespeichert, sondern in der Prüfungsakte beim Prüfungsamt.

Personalrat
Der Personalrat vertritt die Interessen von allen Lehrkräften. Er achtet darauf, dass alle Beschäftigten gleich behandelt werden und alle Regeln und Gesetze zum Schutz der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter:innen eingehalten werden. Er nimmt außerdem Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und prüft diese. Wenn sie gerechtfertigt sind, kann der Personalrat im Namen der Lehrkraft verhandeln. Bei Einstellungen, Befristungen oder Kündigungen muss der Personalrat miteinbezogen werden und seine Zustimmung geben. Bei Dienstgesprächen mit der Schulleitung kann man als Lehrkraft ein Mitglied des Personalrats als Vertrauensperson einladen. Es gibt Personalräte für alle Schulformen. Diese gibt es aber nicht an den Schulen selbst, sondern entweder an den örtlichen Schulämtern oder der Bezirksregierung. So gibt es einen örtlichen Personalrat für Grundschulen (Schulamt) und Bezirkspersonalräte für die weiterführenden Schulformen bei der Bezirksregierung. Die Personalräte bestehen aus je 25 Mitgliedern, die alle vier Jahre gewählt werden. Alle Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiter:innen und Referendar:innen können den Personalrat für ihre Schulform wählen. Man kann sich als Lehrkraft bei personal- oder dienstrechtlichen Problemen immer kostenfrei an den Personalrat wenden. Mitglieder des Personalrats haben eine Schweigepflicht.

Phasen des Unterrichts
Die Phasen einer Unterrichtsstunde strukturieren den Ablauf, geben eine Übersicht und sorgen für Abwechslung im Unterricht. Die Phasen bieten aber auch Halte- und Ruhepunkte und damit Gelegenheit zur besseren Orientierung und neuer Konzentration und Aufmerksamkeit. Die Phasen hängen eng mit dem Begriff Übergänge zusammen. Die Übergänge zwischen den Phasen lassen sich für die Transparenz des Ablaufes gut nutzen. Die drei typischen Unterrichtsphasen sind Einstieg, Erarbeitung und Sicherung. Eine genaue Planung einzelner Phasen erleichtert es der Lehrkraft, den thematischen roten Faden  (=Leitmotiv) der Stunde nicht aus den Augen zu verlieren. 

Probezeit
Wenn man bei einer Schule neu als Lehrkraft arbeitet, muss man nach der Einstellung zunächst eine Probezeit überstehen. Während der Probezeit kann man schneller und einfacher gekündigt werden. In dieser Probezeit wird geprüft, ob man für den Beruf der Lehrkraft geeignet ist, also ob die eigenen fachlichen Leistungen angemessen sind und eine pädagogische und persönliche Eignung für den Beruf da ist. Ob man geeignet ist, wird in der Probezeit durch eine Beurteilung der Schulleitung festgestellt. Bei angestellten Lehrkräften umfasst die Probezeit sechs Monate nach der Einstellung, außer im Arbeitsvertrag ist eine kürzere Probezeit vereinbart. Sollte man sich in der Probezeit nicht bewähren, wird man durch die Schulleitung gekündigt.

Problemorientierter Unterricht

Beim problemorientierten Unterricht ist der Ausgangspunkt des Lernens ein Problem bzw. eine komplexe Fragestellung. Durch eine Aufgabenstellung wird das thematische Feld abgesteckt und die Schüler:innen setzen sich mit dem Problem auseinander und entwickeln eigene Strategien zur Bewältigung. Problemorientierter Unterricht ist somit ein Unterrichtskonzept


Produktorientierter Unterricht
Ein produktorientierter/handlungsorientierter Unterricht ist nach Hilbert Meyer ein ganzheitlicher, schüleraktivierender Unterricht, in dem zwischen der Lehrkraft und den Schüler:innen vereinbarte Handlungsprodukte (z. B. Theaterstück, Vorführung, Ausstellung, Podcast, Quiz, Plakat, Leserbrief,…) das Unterrichtsgeschehen leiten, so dass Kopf- und Handarbeit  in einem ausgewogenem Verhältnis (=Balance) sind. Der produkt- bzw. handlungsorientierte Unterricht ist ein UnterrichtskonzeptAngelehnt an: Jank/Meyer. Didaktische Modelle. Frankfurt/Main, 1991. S. 354. 

Prozedurales Wissen

Prozedurales Wissen, auch "Knowing how" genannt, bezeichnet das praktisch nutzbare Handlungswissen. Es  greift auf das schon bereits vorhandene deklarative Wissen zurück. Schüler:innen haben die Fähigkeit, das deklarative Wissen miteinander zu verknüpfen und in Handlungsprozessen anzuwenden. Ein Beispiel aus dem Fremdsprachenunterricht wäre, dass die Lernenden nicht nur die Vokabeln zu einem Thema kennen, sondern mit diesen Vokabeln auch Sätze bilden und Konversationen führen können.