Alle | # A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Es gibt 8 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben B beginnen.
Balanced Teaching

Beim "Balanced Teaching" geht es um eine sinnvolle Balance zwischen Lenkung und Eigenständigkeit. "Balanced Teaching" strebt des Weiteren ein Gleichgewicht von geschlossenen und offenen Unterrichtsarrangements an. Geschlossener Unterricht wird auch als lehrerzentrierter, direkter oder instruktionsorientierter Unterricht bezeichnet. Offener Unterricht ist ein Sammelbegriff für Unterrichtsformen, bei denen die Lernenden selbständig und kooperativ lernen an einem Thema oder in einem Themenfeld arbeiten. Dabei sind alle gleichberechtigt und für den Lernprozess und die gemeinsame Arbeit mitverantwortlich. Ein Beispiel wäre die Projektarbeit oder die Lernlandschaft. 


BASS

Abkürzung: Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften. Die BASS enthält alle Gesetze für die Schule in NRW. Sie kann hier eingesehen werden.


Bedingungsanalyse

Eine gründliche Bedingungsanalyse ist ein wesentliches Element der Unterrichtsvorbereitung. Ziel einer Bedingungsanalyse ist die Klärung der individuellen, materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für Unterricht. Lehrkräfte berücksichtigen bei der Planung ihres Unterrichts die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler:innen. Um schülerorientiert zu unterrichten, muss eine Lehrkraft diese Voraussetzungen für jede ihrer Lerngruppen kennen. 


Beeinträchtigung

Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen sind rechtlich gleichgestellt. Das heißt, dass sie die gleichen Chancen auf einen Arbeitsplatz haben sollen, wie Menschen ohne eine Behinderung.

Gleichstellung bedeutet auch, dass Bewerbungen von Lehrkräften mit Behinderung bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt behandelt werden sollen. Die Schule muss außerdem sicherstellen, dass Lehrkräfte mit Behinderung dort gut arbeiten können, indem bspw. die Schule barrierefrei gestaltet wird oder durch eine Ermäßigung des Unterrichtspensums


Beschwerde

Lehrkräfte haben das Recht, eine Beschwerde einzureichen, wenn (a) eine dienstliche Anweisung gegen das Gesetz verstößt oder (b) sie sich benachteiligt fühlen, aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, ihres Alters oder einer Behinderung.
Bei einer Beschwerde muss man aber den Dienstweg einhalten. Beschwerden über Kolleg:innen werden schriftlich an die Schulleitung gerichtet, Beschwerden über die Schulleitung an das Schulamt oder die Bezirksregierung. Bevor man eine Beschwerde schriftlich einreicht, sollte man sich aber gut beraten lassen, z. B. durch den Lehrerrat einer Schule oder die GEW. Als Mitglied der GEW hat man bei einer Klage Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtschutz.


Bezirksregierung (Obere Schulaufsichtsbehörde)

Bezirksregierungen sind ein Teil der Exekutiven der Landesverwaltung, das heißt sie übernehmen Verwaltungsaufgaben und nehmen dabei eine vermittelnde Stellung zwischen dem Landesministerium und den einzelnen Kommunen ein. Dabei sind sie auch die obere Schulaufsichtsbehörde und übernehmen die Aufsicht über die weiterbildenden Schulformen. Ihre Aufgaben umfassen u. a. die Einstellung von Lehrkräften in weiterführende Schulen, die Aufsicht über die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, die Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen sowie die Dienstaufsicht über das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen. Es gibt fünf Bezirksregierungen in NRW: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.


Bildungsstandards

Was soll ein:e Schüler:in am Ende der Grundschule, der Sekundarstufe I oder zum Abitur können? Welche Kenntnisse und Fähigkeiten sollte er/sie in den einzelnen Fächern erworben haben? Das legen die Bildungsstandards fest.
Sie wurden von der Kultusministerkonferenz entwickelt und gelten für ganz Deutschland. Dabei geben Bildungsstandards nicht an, welche Unterrichtsinhalte gelernt werden sollen, sondern sagen, welche Kompetenzen Schüler:innen nach der vierten Klasse, beim Hauptschulabschluss, der mittleren Reife oder dem Abitur erreicht haben sollten. Für die Sekundarstufe I liegen Bildungsstandards für Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik vor. Sie können hier eingesehen werden.
Die Bildungsstandards werden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Das Land NRW hat die Bildungsstandards in verbindlichen Kernlehrplänen konkretisiert.


Binnendifferenzierung
In jeder Klasse gibt es Schüler:innen, die sehr unterschiedlich sind, was ihren Lernstand, ihr Leistungsvermögen oder ihre Motivation angeht. Als Lehrkraft muss man sinnvoll mit dieser Verschiedenheit umgehen und allen Schüler:innen ein gutes Lernangebot machen, das sie individuell fördert.
Binnendifferenzierung (auch innere Differenzierung genannt) ist eine Möglichkeit mit der Verschiedenheit der Schüler:innen umzugehen: Man arbeitet dabei innerhalb der Klasse an einem gemeinsamen Thema, verwendet aber unterschiedliche Methoden oder Materialien, um auf die einzelnen Kinder individueller einzugehen. Man kann dabei u. a. die Schwierigkeit der Aufgaben unterscheiden, die Zeit, in der eine Aufgabe bearbeitet werden soll, oder die Sozialform, in der die Aufgabe bearbeitet werden soll. Schüler:innen können auch unterschiedliche Lernziele im Unterricht verfolgen oder unterschiedliche Lernstrategien anwenden. Als Lehrkraft gilt es, die Fähigkeiten und die Motivation der Schüler:innen gut einzuschätzen, um sie angemessen und individuell durch die Differenzierung fördern zu können.