Alle | # A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Es gibt 9 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben D beginnen.
Datenschutz
Jeder Mensch hat das Recht, selbst darüber zu bestimmen, was mit persönlichen Daten passiert und wer von ihnen Kenntnis hat. Das gilt auch für Schulen. Beurteilungen, Zeugnisnoten, Klassenarbeitsnoten, Stundenpläne, Personal- oder Schülerakten, Namen und Adressen von Schüler:innen etc. müssen vor anderen Personen geschützt werden.
Die Einhaltung des Datenschutzes muss sowohl von der Schulleitung als auch von jeder einzelnen Lehrkraft sichergestellt werden – speziell bei der Speicherung und Bearbeitung von Schüler:innendaten auf dem eigenen Privatcomputer, wofür hohe Anforderungen beim Datenschutz bestehen.

Deduktives Lernen
Bei der Deduktion schließt man von einer allgemeinen Aussage auf einen Einzelfall. Man versucht, die Richtigkeit einer Theorie an einem konkreten Beispiel zu erläutern. Dabei geht die Erkenntnis vom Allgemeinen aus hin zum Einzelnen; von einer Regel zum Beispiel. Beim deduktivem Lernen geht es darum, dass Schüler:innen lernen, indem sie Regeln, Konzepte oder Theorien anhand von Beispielen und Übungen verifizieren und anwenden. 

Deklaratives Wissen
Deklaratives Wissen, auch Sachwissen oder "Knowing what", bezeichnet das Wissen über Sachverhalte, wie zum Beispiel Fakten, Begriffe, Vokabeln oder Definitionen.

Didaktik
Didaktik kommt aus dem altgriechischen und heißt wörtlich übersetzt die „Lehrkunst“.  Dies meint so etwas wie die Wissenschaft vom Lernen und Lehren und gehört neben der fachlichen Ausbildungzur Qualifizierung der Lehrer:innenbildung in Deutschland.  Didaktik beschäftigt sich mit der Theorie des Unterrichts. Aufgabe der Didaktik ist es zu beschreiben, wie die Lehrkraft und die Lernumgebung Einfluss auf Lernprozesse haben kann, welche Absichten er/sie damit verfolgt, welche Themen mit welchen Methoden behandelt und welche Medien verwendet werden.

Didaktische Reduktion
Eine didaktische Reduktion von Lerninhalten bedeutet, dass Sachverhalte für die Lernenden so aufbereitet werden, dass sie überschaubar und verständlich sind. Sie findet statt, wenn aus einer großen Stofffülle eine Auswahl der Lerninhalte getroffen wird oder wenn ein komplexes Thema vereinfacht/fokussiert dargestellt wird, indem es auf seine grundlegenden Konzepte, Ideen oder Muster reduziert wird.

Didaktisches Dreieck

Das didaktische Dreieck bildet die Beziehungen zwischen Lehrenden (Lehrer:in), Lernenden (Schüler:innen) und Lerngegenstand (Stoff/Wissen) ab. Es bildet die Grundlage für eine komplexe Analyse des Unterrichts. Die Beziehung zwischen Lehrer:in und Schüler:in basiert auf dem Lehren. Die Lehrkräfte sollen die Lernenden unterstützen, den Lerninhalt selbständig (oder unter Anleitung) zu erschließen. Der Lehrende hat dabei verschiedene Möglichkeiten, wie er/sie den Lerngegenstand den Schüler:innen zugänglich macht. 


Dienstliche Beurteilung
Als Lehrkraft wird man bei entscheidenden Phasen in der eigenen Karriere dienstlich beurteilt. Eine Beurteilung wird nach einem Unterrichtsbesuch durchgeführt. Der Unterrichtsbesuch muss mindestens zwei Wochen vorher angekündigt werden. An der Beurteilung kann ein:e Lehrer:in des Vertrauens teilnehmen, es muss ein Beurteilungsgespräch stattfinden und die Beurteilung muss der Lehrkraft auch schriftlich vorliegen. Man kann sich gegen eine Beurteilung offiziell äußern.
Bei angestellten Lehrkräften findet eine solche Beurteilung während der Probezeit statt. Das heißt, wenn man als Lehrkraft an einer Schule mit der Arbeit beginnt, wird man für sechs Monate „auf Probe“ eingestellt. Vor Ablauf der sechs Monate muss beurteilt werden, ob sich die Lehrkraft „bewährt“ (gut gearbeitet) oder „nicht bewährt“ (nicht gut gearbeitet) hat. Wenn sich die Lehrkraft nicht bewährt, wird ihr Arbeitsvertrag nach der Probezeit nicht verlängert. Bei einer Bewährung arbeitet man weiter an der Schule. Ansonsten wird man als angestellte Lehrkraft nur bei bestimmten Anlässen dienstlich beurteilt, z. B. bei einer Beförderung.

Differenzierung
Um als Lehrperson erfolgreich zu unterrichten, muss man also die Vielfältigkeit der Klasse zuerst anerkennen und die Lernenden dann in ihrer individuellen Entwicklung bestmöglich unterstützen. Differenzierung in der Schule und im Unterricht meint die Anpassung des Schwierigkeitsgrades von Inhalten oder Aufgaben an die Fähigkeiten von einzelnen Lernenden (Lerntempo, Interessen und Leistungsfähigkeit der Lernenden). Differenzierung begreift die Individualität eines Schülers/einer Schülerin als konstitutive Basis. Der Unterricht muss so gestalten sein, dass er den einzelnen Schüler und die einzelne Schülerin; die persönlichen Lernvoraussetzungen und -prozesse fokussiert. Der Unterricht sollte auf individualisiertes Lernen ausgerichtet sein.


Digitalisierung
Schüler:innen sollen an Schulen vorbereitet werden für die digitalisierte Welt: Sie sollen in die Lage versetzt werden, sich aktiv in der digitalen Welt zu orientieren, diese zu reflektieren, sich kreativ zu beteiligen und so an der modernen Gesellschaft teilzuhaben.

Das Ministerium für Schule und Bildung in NRW hat für die Digitalisierung fünf Handlungsfelder definiert:
  • IT-Infrastruktur von Schulen (Logineo NRW)
  • Ausstattung, z. B. indem Schüler:innen selbst digitale Geräte mitbringen (Bring your own device (BYOD))
  • Lernmittel, wie digitale Schulbücher oder learn:line NRW
  • Medienkompetzen von Schüler:innen (Medienpass und Medienkompetenzrahmen NRW)
  • Beratung und Fortbildung, z. B. durch Medienberater:innen an Schulen
Durch die Förderung und Umsetzung dieser fünf Handlungsfelder möchte das Ministerium für Schule und Bildung NRW ein erfolgreiches, digitalisiertes Lernen ermöglichen.