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Schulamt
Wie auch die Bezirksregierungen (obere Schulaufsichtsbehörde) ist das Schulamt für Verwaltungsaufgaben des Landes zuständig. Es ist die untere Schulaufsichtsbehörde und hat die Aufsicht über Grundschulen und Förderschulen.Die lokalen Schulämter sind außerdem für die Einstellung von Lehrkräften in den Hherkunftssprachlichen Unterricht (HSU) zuständig. Es gibt 53 Schulämter in NRW.

Schulgesetz
Das Schulgesetz ist wie das Grundgesetz für Schulen und wird durch die Länder bestimmt. So gibt es für NRW ein eigenes Schulgesetzt, das regelt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Zielen an Schulen gelehrt und gelernt wird und welche Rechten und Pflichten Schüler:innen und Lehrer:innen haben. Auch die Aufgaben einer Lehrkraft werden im Schulgesetz festgehalten. Das Schulgesetz für NRW kann hier eingesehen werden.

Schulkonferenz
Wie auch die Lehrer:innenkonferenz ist die Schulkonferenz eine Möglichkeit zur Mitbestimmung an der Schule: Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern sind vertreten. Lehrkräfte werden in der Lehrerkonferenz gewählt, an der Schulkonferenz teilzunehmen. Die Schulkonferenz entscheidet über viele verschiedene Themen, u. a. außerunterrichtliche Veranstaltungen an einer Schule, die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, den Umfang von Hausaufgaben oder das Schulprogramm. Wenn die Schulleitung eine Stellenausschreibung veröffentlichen möchte, muss die Schulkonferenz miteinbezogen werden.

Schulleitung
Schulleiter:innen sind immer auch Lehrkräfte, sie haben aber einige Aufgaben eines/einer Vorgesetzten übernommen. So kommt ihnen eine zentrale Rolle in der Entwicklung der Schule zu und in der Beurteilung angehender Lehrkräfte im Referendariat oder in der Probezeit. Schulleitung sind außerdem wichtig bei der Einstellung einer neuen Lehrkraft. Um die Aufgaben der Schulleitung übernehmen zu können, muss man eine extra Qualifikation abschließen.

Schulordnung
Auf der Schulebene ist die Schulordnung eine Art Regelwerk oder ein Verhaltenscodex an den sich Lehrkräfte und Schüler:innen halten müssen. Die Schulordnung wird von der Schulkonferenz erlassen und häufig von allen Lehrkräften und Schüler:innen, bzw. deren Eltern unterschrieben. In der Schulordnung steht zum einen die Hausordnung der Schule aber auch Verhaltensregeln für das soziale Miteinander an der Schule.

Schulpflicht
Kinder und Jugendliche sind in Deutschland schulpflichtig, das heißt sie müssen in die Schule gehen. Kinder werden ab dem 01. August schulpflichtig, wenn sie (a) bereits sechs Jahre alt sind oder (b) noch bis zum 30. September ihren sechsten Geburtstag feiern. Kinder können allerdings von ihren Eltern ein Jahr zurückgestellt werden und die Schule dann erst mit dem siebten Lebensjahr beginnen. Die Vollzeitschulpflicht dauert 10 Jahre: Man muss also in Deutschland mindestens 10 Jahre die Schule besuchen. Die Wiederholung einer Klassenstufe zählt zu diesen 10 Jahren. Ausnahmen sind:
  • Kinder, die ein G8-Gymnasium besuchen, in dem die Sekundarstufe II bereits nach der 9. Klasse beginnt, beenden die Vollzeitschulpflicht auch nach der 9. Klasse.
  • Schüler:innen die in der 10. Klasse schon eine Berufsausbildung beginnen, können die Schule frühzeitig verlassen. Sie erfüllen die Schulpflicht, indem sie die Berufsschule besuchen.
Auch für die Sekundarstufe II besteht allerdings Schulpflicht: Diese gilt für Berufsschulen, Berufskollegs oder die gymnasiale Oberstufe. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II endet für Schüler:innen mit dem Schuljahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Schulprogramm
In einem Schulprogramm wird das Leitbild oder Profil einer Schule konkret formuliert. Zudem werden Entwicklungsbereiche der Schule aufgeschrieben. Die Schulkonferenz ist für die Erstellung eines Schulprogramms verantwortlich. Schulprogramme haben häufig die folgenden Bestandteile:
  • die pädagogischen Leitideen und Werte einer Schule (Leitbild),
  • Fortbildungen und externe Kooperationen der Schule,
  • die Vision der Schule, also unterrichtliche, personelle oder organisatorische Entwicklungsbereiche, und
  • eine Maßnahmenplanung, wie die Vision erreicht werden soll.
Dazu umfasst ein Schulprogramm häufig auch einen Zeitplan, bis wann die Maßnahmen umgesetzt werden sollen und eine Idee zur Evaluation der Maßnahmen.

Seiteneinstieg

Wenn es nicht genügend Lehrkräfte gibt, die ein Lehramtsstudium in Deutschland und das Referendariat erfolgreich abgeschlossen haben, können Schulen auch andere Personen als Lehrkräfte einstellen: sogenannte Seiteneinsteiger:innen. So wollen Schulen den Lehrerbedarf abdecken und Unterrichtsausfall verhindern. Seiteneinsteiger:innen gibt es an allen Schulformen in NRW – außer an Förderschulen. In Grundschulen ist der Seiteneinstieg aber nur mit den folgenden Fächern möglich: Kunst, Musik, Sport und Englisch. Für Seiteneinsteiger:innen gibt unterschiedliche Möglichkeiten in den Schuldienst. Für Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium sind aber der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst nach OBAS und die Pädagogische Einführung am relevantesten. An OBAS kann man teilnehmen, wenn man (a) ein abgeschlossenes Universitätsstudium (mindestens 7 Semester) mit zwei Schulfächern sowie (b) mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder Kinderbetreuungszeit hat. OBAS dauert zwei Jahre und wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Man hat nach OBAS also eine volle Lehramtsbefähigung. Um an der Pädagogischen Einführung teilnehmen zu können, braucht man mindestens einen Bachelorabschluss in einem Unterrichtsfach. Die Pädagogische Einführung dauert in der Regel ein Jahr und man erwirbt die Unterrichtserlaubnis für das Fach, keine volle Lehramtsbefähigung. Eine Übersicht über den Seiteneinstieg in NRW findet sich auch hier. Ausgeschriebene Stellen für Seiteneinsteiger:innen findet man auf der Seite www.lois.nrw.de.  


Selbstkonzept
Das Selbstkonzept ist das „Bild von sich selbst“. Weiterhin zählt zum Selbstkonzept auch das Wissen über eigene Entscheidungen, Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften und Gefühle. Alle Bereiche des Selbstkonzepts entstammen der Selbst- und Fremdwahrnehmung eines Individuums. Das Selbstkonzept ist eng mit dem Selbstwertgefühl von Individuen verbunden ist. Lehrkräfte können bei Schüler:innen ein positives Selbstkonzept gezielt fördern. Im schulischen Kontext spielt beispielsweise die Feedbackkultur der Lehrkraft eine große Rolle. 

Sinnstiftendes Kommunizieren
Sinnstiftendes Kommunizieren bezeichnet den Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden über Lehr-Lernprozesse und deren Ergebnisse, durch den die Lerninhalte für die Lernenden eine persönliche Bedeutung erlangen. Die Entwicklung eines persönlichen Interesses am Lerninhalt erhöht den Lernerfolg.