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Es gibt 6 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben G beginnen.
Ganztagsschulen
In Ganztagsschulen bekommen Kinder aus verschiedenen Elternhäusern Unterstützung bei den Schularbeiten und ein Freizeitangebot am Nachmittag. So soll es zur Chancengleichheit beitragen und Eltern dabei helfen, Familie und Beruf besser zu verbinden. In NRW gibt es zwei verschiedene Formen von Ganztagsschulen: offene Ganztagsschulen (OGS) und gebundene Ganztagsschulen. OGS sind häufig Grundschulen. Schüler:innen können die Nachmittagsangebote in OGS freiwillig besuchen. Da das Angebot freiwillig ist, können die Unterrichtsinhalte nicht gut mit dem Betreuungangebot am Nachmittag verbunden werden. Häufig findet daher eine Hausaufgabenbetreuung statt. Gebundene Ganztagsschulen verbinden den Unterricht und die Freizeitphasen im Ganztag stärker miteinander. Gesamtschulen, Sekundarschulen, Förderschulen und Hauptschulen sind häufig gebundene Ganztagsschulen. Gymnasien und Realschulen haben dieses Konzept bisher noch nicht so stark angenommen.


Gehalt
Als angestellte Lehrkraft ist man nicht verbeamtet. Man wird daher auch anders bezahlt, und zwar nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der Tarifvertrag kann hier eingesehen und der eigene Lohn ausgerechnet werden. Die Eingruppierung nach sogenannten Entgeldgruppen hängt sowohl vom eigenen Universitätsabschluss als auch von der Schulform ab, an der man eingestellt ist. Nach dem Tarifvertrag wird man über die Dienstjahre hinweg immer weiter hochgestuft: Man startet auf Stufe 1 und kann insgesamt fünf Stufen in der Lehrerkarriere durchlaufen. Die Endstufe 6 erreicht man nach 15 Jahren als Lehrkraft. Man bekommt als Lehrer:in zudem eine Jahressonderzahlung, also „Weihnachtsgeld“. Wenn man nur Teilzeitbeschäftigt ist, bekommt man als Lehrkraft auch nur einen Teil des Gehalts von einer Vollzeitlehrkraft. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, wie viele Stunden man unterrichtet.


Geschenke und Belohnungen

Es ist für Lehrkräfte verboten Belohnungen oder Geschenke anzunehmen. Darunter fallen auch Vorteile, die man als Lehrkraft bekommen könnte, wie z. B. Freikarten, Gutscheine oder Einladungen zum Essen im Restaurant. Nur wenn der Schulleiter vorher zustimmt, kann man als Lehrer:in ein Geschenk oder eine Belohnung annehmen. Von der Regel ausgenommen sind kleine Aufmerksamkeiten, die keinen großen Wert haben, wie z. B. Werbegeschenke (Kugelschreiber, Schreibblock etc.). Auch Geschenke des Kollegiums werden hier nicht gewertet.


Gleichstellungsbeauftragte

Karrierechancen sind für Frauen auch an Schulen deutlich schlechter als für Männer. Daher kann man als Frau bei allen Fragen zum eigenen Arbeitsplatz eine:n Gleichstellungsbeauftragte:n ansprechen. Sie setzen sich dafür ein, dass Frauen am Arbeitsplatz nicht mehr benachteiligt werden. Gleichstellungsbeauftragte kümmern sich darum, dass bei Einstellungen Frauen die gleichen Chancen haben, wie Männer. Sie sind zudem eingebunden, wenn es um Lösungen für Probleme von Teilzeitbeschäftigten geht, Fragen der Beförderung oder die Teilnahme an Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten.


Grundschulen

Kinder werden mit 6 oder 7 Jahren an der Grundschule eingeschult. Die Grundschule umfasst dann die 1. bis 4. Klasse und wird auch Primarstufe genannt. Sie sind Orte des gemeinsamen Lernens, weil alle Schüler:innen diese erste Stufe im Bildungswesen besuchen. Es ist daher besonders wichtig, dass Grundschullehrer:innen gute Bildungsangebote schaffen, die alle Schüler:innen angemessen fördern. Nach der Grundschule können Eltern aus unterschiedlichen Schulformen entscheiden, welche Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) ihr Kind besuchen wird. Schulen der Sekundarstufe I sind Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Hauptschulen.


Gymnasium

Gymnasien sollen eine vertiefte Allgemeinbildung vermitteln und Schüler:innen – nach einem Abschluss – zum Studium an einer Universität befähigen. Komplexe Probleme werden im Unterricht behandelt und das abstrakte, analytische und kritische Denken von Schüler:innen gefördert. Das Gymnasium umfasst die Sekundarstufe I und eine gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II). In NRW gibt es G8- und G9-Gymnasien. An G8-Gymnasien lernen Schüler:innen in der Sekundarstufe I von der Klasse 5 bis 9 zusammen und beginnen dann mit der dreijährigen gymnasialen Oberstufe. Sie beenden das Gymnasium nach der Klasse 12. In G9-Gymnasien geht die Sekundarstufe I hingegen bis zur 10. Klasse. Die gymnasiale Oberstufe umfasst wieder drei Jahre, sodass Schüler:innen erst nach der Klasse 13 das Gymnasium abschließen.

Sowohl G8- als auch G9-Gymnasien sollen Schüler:innen für die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur) vorbereiten. Auch an Gymnasien gibt es Wahlpflichtunterricht, wo sich Schüler:innen beispielsweise für das Erlernen einer dritten Fremdsprache entscheiden können. Alle Schüler:innen lernen aber mindestens zwei Fremdsprachen.