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Advance Organizer
Advance organizer sind eine Art Vorstrukturierung, d.h. es sind Informationen, die einem Lernmaterial vorausgehen. Dem Lernenden wird ein Themenkomplex oder ein übergeordnetes Konzepte (=Lerneinheit) in einer abstrakten Form zugänglich gemacht.

Eine mögliche Form eines Advance Organizer sind Lernlandkarten. Eine solche Karte enthält alle Begriffe, Themen oder Fragen , die zu dieser Lerneinheit gehören, wobei man mit Symbolen z. B. Pfeilen die Beziehung der Begriffe, Themen oder Fragen zueinander aufzeigen kann. Wie bei einer Landkarte sehen die Schüler:innen auf diese Weise nicht mehr nur den jeweils behandelten Ausschnitt eines Themas, sondern erhalten einen Überblick über das Ganze. So kann man eine Lernlandkarte auch nutzen, um zu Beginn und/oder am Ende einer Lerneinheit einen Zusammenhang zwischen den neuen und alten Inhalte sowie dem Vorwissen herzustellen. 


Agenda
Eine Agenda gibt eine Übersicht über den zeitlichen und inhaltlichen Verlauf einer geplanten Lernsequenz (Liste abzuarbeitender Dinge, Abfolge von Arbeitsschritten, Arbeitsplan). Eine Agenda schafft Struktur und hilft Lehrkräften, aber auch Schülerinnen und Schüler, da sie sich daran orientieren können und wissen, was als Nächstes folgt.

Aktivierende Methoden
Aktivierende Methoden sind Übungen, Arbeitsweisen, Praktiken, an denen sich Lernende aktiv beteiligen müssen. Durch aktivierende Methoden kann eine Lehrkraft ihren Unterricht abwechslungsreich gestalten. 

Allgemeine Dienstordnung

Die allgemeine Dienstordnung fasst alle Rechte und Pflichten für Lehrkräfte, Schulleitungen und andere pädagogische Kräfte an Schulen zusammen. Hier stehen die Aufgaben, die Lehrkräfte an der Schule erfüllen müssen im Bereich Erziehung und Bildung. In der allgemeinen Dienstordnung werden außerdem wichtige Regelungen für Lehrkräfte festgelegt, z. B. zur Unterrichtsplanung, den Arbeitszeiten oder Vertretungsunterricht.

Die allgemeine Dienstordnung kann hier eingesehen werden.


Angeleitetes Lernen
Beim sogenannten "Angeleitetem Lernen" lenkt die Lehrkraft den Unterricht. Fragen werden hauptsächlich von der Lehrperson gestellt und die Schüler:innen antworten. Die Lehrkraft hat dabei auch genaue Erwartungen bezüglich der Antworten der Schüler:innen.  

Anrechnungsstunde
Jede Lehrkraft muss an einer Schule eine bestimmte Zahl an Unterrichtsstunden unterrichten. Wenn eine Lehrkraft an einer Realschule in Vollzeit arbeitet, unterrichtet sie beispielsweise 28 Stunden wöchentlich. Die Gesamtheit der Stunden, die eine Lehrkraft in einer Woche unterrichtet, nennt sich „Unterrichtspensum“. Wenn eine Lehrkraft durch andere soziale Verpflichtungen an der Schule Mehrarbeit hat, kann sie dieses Unterrichtspensum reduzieren. Ihr werden Stunden „angerechnet“, sogenannte „Anrechnungsstunden“.

Zum Beispiel: Eine Lehrerin an einer Realschule, die in der Ausbildung der Referendare mitarbeitet und sich häufig mit ihnen trifft, um ihren Unterricht zu besprechen oder Fragen zu beantworten, könnte zwei Anrechnungsstunden bekommen. Sie würde dann nur noch 26 Stunden in der Woche unterrichten und hätte Zeit, sich um die Referendare zu kümmern.

Das Ministerium für Schule und Bildung bietet schulischen Mentor:innen eine Anrechnungsstunde  für ihre Ausbildungstätigkeit bei Lehrkräfte Plus.


Arbeitszeiten

Bei Lehrkräften ist nicht festgelegt, wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten müssen. Stattdessen ist die wöchentliche Zahl an Unterrichtsstunden festgelegt: Das Unterrichtspensum.

Das Unterrichtspensum ist unterschiedlich, je nachdem an welcher Schulform man als Lehrkraft arbeitet. Als Lehrer:in an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg unterrichtet man in Vollzeit 25,5 Unterrichtsstunden (also abwechselnd 25 oder 26 Stunden). An einer Realschule, Hauptschule oder Grundschule unterrichtet man hingegen 28 Stunden.

Neben den Unterrichtsstunden enthält die Arbeitszeit einer Lehrkraft aber auch noch andere Arbeitsgebiete. Dazu gehören zum einen durch die Schule fremdbestimmte Arbeit, wie z. B. Konferenzen, Wandertage, Aufsichtszeiten, Beratungen, und organisatorische, selbstbestimmte Arbeit, wie die Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Die Arbeitszeit setzt sich also aus dem Unterrichtspensum und diesen Arbeitsgebieten zusammen.


Aufsicht und Aufsichtspflicht

Während des Unterrichts, den Pausen und bei schulischen Veranstaltungen hat die Schule eine Aufsichtspflicht für die Schüler:innen. Das heißt, dass man als Lehrkraft oder pädagogisches Personal einer Schule die Pflicht hat, auf die Schüler:innen aufzupassen und sicherzustellen, dass sie sich nicht verletzen oder zu Schaden kommen, während sie an der Schule sind. Das gilt zum einen im eigenen Unterricht, aber auch für Betreuungsangebote an Ganztagsschulen, bei Wandertagen, schulischen Veranstaltungen oder in Pausen. Lehrkräfte müssen daher auch Pausenaufsicht durchführen. Jede Schule hält in einem Aufsichtsplan fest, welche Lehrkraft in welcher Pause Aufsicht hat.

Sollte einem Schüler/einer Schülerin dennoch etwas an der Schule passieren, haftet bei staatlichen Schulen normalerweise der Staat, außer wenn man als Lehrkraft die Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Dann kann es sein, dass man auch als Lehrkraft für den Schaden haften muss.