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Medien und Medienkompetenz
Als Medien können im Unterricht alle Dinge bezeichnet werden, die Informationen besitzen und somit zur Kommunikation dieser Informationen eingesetzt werden. Das heißt Medien sind Schulbücher, Arbeitsblätter, Landkarten, Videos, Audioaufnahmen, Tafelbilder und alles was man als Lehrkraft noch zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten verwendet. Heute werden aber häufig digitale Medien gemeint, wenn über Medien im Unterricht gesprochen wird.
So ist es auch bei Medienkompetenz. Medienkompetenz kann man eigentlich aus zwei Perspektiven betrachten: Auf der einen Seite sollen Schüler:innen an der Schule Medienkompetenzen erwerben, das heißt Schüler:innen sollen in der Lage sein, Medien für die Recherche von Informationen zu nutzen, die eigene Meinung über Medien zu kommunizieren und an gesellschaftlichen Diskursen teilzuhaben. Damit das gelingt, muss auf der anderen Seite die Lehrkraft medienpädagogische Kompetenzen besitzen, um Medien sinnvoll in ihrem Unterricht einsetzen zu können und Schüler:innen den Erwerb von Medienkompetenzen zu ermöglichen.
Das gilt vor allem für die digitale Medienkompetenz. Seit 2016 gilt, dass die Förderung von digitalen Medienkompetenzen ein Schwerpunkt der Bildungsarbeit an deutschen Schulen sein soll. Das Ministerium für Schule und Bildung in NRW hat diese Vorgabe in dem Medienkompetenzrahmen NRW umgesetzt.

Mehrarbeit
Wenn Lehrkräfte krank werden, ein Kind bekommen oder auf Fortbildungen fahren, müssen ihre Stunden durch andere Lehrkräfte vertreten werden: Häufig fällt dadurch Mehrarbeit an.
Wenn man als Lehrkraft in Teilzeitarbeit beschäftigt ist, bekommt man die Vertretungsstunden von der ersten Stunde an bezahlt. Als vollbeschäftigte Lehrkraft bekommt man ab der vierten Stunde Mehrarbeit in einem Monat die Vertretungsstunden bezahlt (maximal aber 24 Stunden). Um die Mehrarbeitsstunden bezahlt zu bekommen, muss man einen Antrag stellen.

Methoden im Unterricht

Im Unterricht werden Methoden eingesetzt, um Ziele des Unterrichts zu erreichen bzw. es den Schüler:innen zu ermöglichen, eine Kompetenz zu erwerben. Es geht also um das WIE der Unterrichtsgestaltung. Dies können Entscheidungen für Lernstrategien oder auch für eine bestimmte Art der Zusammenarbeit sein. Methoden machen den Unterricht abwechslungsreicher und lebendiger. Es gibt Methoden für die verschiedenen Phasen des Unterrichts wie z. B. Einstieg und weitere Anwendungsbereiche wie z. B. Feedback oder Präsentieren. Hier gibt es einen sehr übersichtlichen Methodenpool. 


Motivation
Motivation ist die Bereitschaft bzw. die Gesamtheit aller Motive, sich zielgerichtet mit einem Gegenstand zu beschäftigen. Motivation spielt in jeder Phase des Lernprozesses eine Rolle. Sie wird dabei intrinsisch oder extrinsisch beeinflusst. Intrinsische Motivation wird beeinflusst von Zielen, Werten, Motiven und Bedürfnissen der Person. Bei der extrinsischen Motivation spielen Handlungsanreize und Handlungsmöglichkeiten, die eine Situation bietet, eine zentrale Rolle. Dies kann z. B. eine Belohnung oder gute Note sein. 

Mutterschaft und Schwangerschaft
Frauen sind während einer Schwangerschaft, nach der Geburt und während des Stillens besonders zu schützen, damit ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht gefährdet wird. Folgende Maßnahmen werden daher an Schulen zum Schutz von Müttern getroffen:
  • Wenn eine Frau bekannt gibt, dass sie schwanger ist, muss sie – unter Fortzahlung des Gehalts – sofort vom Unterricht freigestellt werden. Dann muss ihr Immunstatus geprüft werden, z. B. über einen Impfausweis. In dieser Zeit darf sie keinen Kontakt zu den Schüler:innen haben, damit sie sich nicht mit möglichen Infekten ansteckt. Bevor man weiterarbeiten kann, muss zudem eine Untersuchung durch einen Betriebsarzt durchgeführt werden. Dieser prüft den Immunstatus und gibt eine Empfehlung zur Arbeit während der Schwangerschaft ab. Die Schulaufsicht entscheidet dann, ob die Lehrerin weiterarbeiten kann.
  • Wenn man während der Schwangerschaft an einer Schule arbeitet, darf man bestimmte Arbeiten nicht machen, z. B. schwere körperliche Arbeit oder Arbeiten, bei denen es bestimmte gesundheitliche Risiken gibt, z. B. im Sport-, Chemie- oder Technikunterricht. Auch Mehrarbeit am Abend oder am Wochenende und Klassenfahrten muss man während der Schwangerschaft nicht machen.
  • Sechs Wochen vor der Geburt müssen Schwangere nicht mehr arbeiten – außer auf eigenen Wunsch.
  • Ein Arbeitsverbot besteht für acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Schutzfrist bekommt man das Gehalt anteilig von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber bezahlt.
  • Stillende Mütter stehen unter dem gleichen Schutz wie schwangere Lehrerinnen. Ihnen wird zum Stillen des Kindes in den ersten 12 Lebensmonaten eine Stunde freigegeben.