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Advance Organizer
Advance organizer sind eine Art Vorstrukturierung, d.h. es sind Informationen, die einem Lernmaterial vorausgehen. Dem Lernenden wird ein Themenkomplex oder ein übergeordnetes Konzepte (=Lerneinheit) in einer abstrakten Form zugänglich gemacht.

Eine mögliche Form eines Advance Organizer sind Lernlandkarten. Eine solche Karte enthält alle Begriffe, Themen oder Fragen , die zu dieser Lerneinheit gehören, wobei man mit Symbolen z. B. Pfeilen die Beziehung der Begriffe, Themen oder Fragen zueinander aufzeigen kann. Wie bei einer Landkarte sehen die Schüler:innen auf diese Weise nicht mehr nur den jeweils behandelten Ausschnitt eines Themas, sondern erhalten einen Überblick über das Ganze. So kann man eine Lernlandkarte auch nutzen, um zu Beginn und/oder am Ende einer Lerneinheit einen Zusammenhang zwischen den neuen und alten Inhalte sowie dem Vorwissen herzustellen. 


Agenda
Eine Agenda gibt eine Übersicht über den zeitlichen und inhaltlichen Verlauf einer geplanten Lernsequenz (Liste abzuarbeitender Dinge, Abfolge von Arbeitsschritten, Arbeitsplan). Eine Agenda schafft Struktur und hilft Lehrkräften, aber auch Schülerinnen und Schüler, da sie sich daran orientieren können und wissen, was als Nächstes folgt.

Aktivierende Methoden
Aktivierende Methoden sind Übungen, Arbeitsweisen, Praktiken, an denen sich Lernende aktiv beteiligen müssen. Durch aktivierende Methoden kann eine Lehrkraft ihren Unterricht abwechslungsreich gestalten. 

Allgemeine Dienstordnung

Die allgemeine Dienstordnung fasst alle Rechte und Pflichten für Lehrkräfte, Schulleitungen und andere pädagogische Kräfte an Schulen zusammen. Hier stehen die Aufgaben, die Lehrkräfte an der Schule erfüllen müssen im Bereich Erziehung und Bildung. In der allgemeinen Dienstordnung werden außerdem wichtige Regelungen für Lehrkräfte festgelegt, z. B. zur Unterrichtsplanung, den Arbeitszeiten oder Vertretungsunterricht.

Die allgemeine Dienstordnung kann hier eingesehen werden.


Angeleitetes Lernen
Beim sogenannten "Angeleitetem Lernen" lenkt die Lehrkraft den Unterricht. Fragen werden hauptsächlich von der Lehrperson gestellt und die Schüler:innen antworten. Die Lehrkraft hat dabei auch genaue Erwartungen bezüglich der Antworten der Schüler:innen.  

Anrechnungsstunde
Jede Lehrkraft muss an einer Schule eine bestimmte Zahl an Unterrichtsstunden unterrichten. Wenn eine Lehrkraft an einer Realschule in Vollzeit arbeitet, unterrichtet sie beispielsweise 28 Stunden wöchentlich. Die Gesamtheit der Stunden, die eine Lehrkraft in einer Woche unterrichtet, nennt sich „Unterrichtspensum“. Wenn eine Lehrkraft durch andere soziale Verpflichtungen an der Schule Mehrarbeit hat, kann sie dieses Unterrichtspensum reduzieren. Ihr werden Stunden „angerechnet“, sogenannte „Anrechnungsstunden“.

Zum Beispiel: Eine Lehrerin an einer Realschule, die in der Ausbildung der Referendare mitarbeitet und sich häufig mit ihnen trifft, um ihren Unterricht zu besprechen oder Fragen zu beantworten, könnte zwei Anrechnungsstunden bekommen. Sie würde dann nur noch 26 Stunden in der Woche unterrichten und hätte Zeit, sich um die Referendare zu kümmern.

Das Ministerium für Schule und Bildung bietet schulischen Mentor:innen eine Anrechnungsstunde  für ihre Ausbildungstätigkeit bei Lehrkräfte Plus.


Arbeitszeiten

Bei Lehrkräften ist nicht festgelegt, wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten müssen. Stattdessen ist die wöchentliche Zahl an Unterrichtsstunden festgelegt: Das Unterrichtspensum.

Das Unterrichtspensum ist unterschiedlich, je nachdem an welcher Schulform man als Lehrkraft arbeitet. Als Lehrer:in an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg unterrichtet man in Vollzeit 25,5 Unterrichtsstunden (also abwechselnd 25 oder 26 Stunden). An einer Realschule, Hauptschule oder Grundschule unterrichtet man hingegen 28 Stunden.

Neben den Unterrichtsstunden enthält die Arbeitszeit einer Lehrkraft aber auch noch andere Arbeitsgebiete. Dazu gehören zum einen durch die Schule fremdbestimmte Arbeit, wie z. B. Konferenzen, Wandertage, Aufsichtszeiten, Beratungen, und organisatorische, selbstbestimmte Arbeit, wie die Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Die Arbeitszeit setzt sich also aus dem Unterrichtspensum und diesen Arbeitsgebieten zusammen.


Aufsicht und Aufsichtspflicht

Während des Unterrichts, den Pausen und bei schulischen Veranstaltungen hat die Schule eine Aufsichtspflicht für die Schüler:innen. Das heißt, dass man als Lehrkraft oder pädagogisches Personal einer Schule die Pflicht hat, auf die Schüler:innen aufzupassen und sicherzustellen, dass sie sich nicht verletzen oder zu Schaden kommen, während sie an der Schule sind. Das gilt zum einen im eigenen Unterricht, aber auch für Betreuungsangebote an Ganztagsschulen, bei Wandertagen, schulischen Veranstaltungen oder in Pausen. Lehrkräfte müssen daher auch Pausenaufsicht durchführen. Jede Schule hält in einem Aufsichtsplan fest, welche Lehrkraft in welcher Pause Aufsicht hat.

Sollte einem Schüler/einer Schülerin dennoch etwas an der Schule passieren, haftet bei staatlichen Schulen normalerweise der Staat, außer wenn man als Lehrkraft die Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Dann kann es sein, dass man auch als Lehrkraft für den Schaden haften muss.


Balanced Teaching

Beim "Balanced Teaching" geht es um eine sinnvolle Balance zwischen Lenkung und Eigenständigkeit. "Balanced Teaching" strebt des Weiteren ein Gleichgewicht von geschlossenen und offenen Unterrichtsarrangements an. Geschlossener Unterricht wird auch als lehrerzentrierter, direkter oder instruktionsorientierter Unterricht bezeichnet. Offener Unterricht ist ein Sammelbegriff für Unterrichtsformen, bei denen die Lernenden selbständig und kooperativ lernen an einem Thema oder in einem Themenfeld arbeiten. Dabei sind alle gleichberechtigt und für den Lernprozess und die gemeinsame Arbeit mitverantwortlich. Ein Beispiel wäre die Projektarbeit oder die Lernlandschaft. 


BASS

Abkürzung: Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften. Die BASS enthält alle Gesetze für die Schule in NRW. Sie kann hier eingesehen werden.


Bedingungsanalyse

Eine gründliche Bedingungsanalyse ist ein wesentliches Element der Unterrichtsvorbereitung. Ziel einer Bedingungsanalyse ist die Klärung der individuellen, materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für Unterricht. Lehrkräfte berücksichtigen bei der Planung ihres Unterrichts die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler:innen. Um schülerorientiert zu unterrichten, muss eine Lehrkraft diese Voraussetzungen für jede ihrer Lerngruppen kennen. 


Beeinträchtigung

Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen sind rechtlich gleichgestellt. Das heißt, dass sie die gleichen Chancen auf einen Arbeitsplatz haben sollen, wie Menschen ohne eine Behinderung.

Gleichstellung bedeutet auch, dass Bewerbungen von Lehrkräften mit Behinderung bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt behandelt werden sollen. Die Schule muss außerdem sicherstellen, dass Lehrkräfte mit Behinderung dort gut arbeiten können, indem bspw. die Schule barrierefrei gestaltet wird oder durch eine Ermäßigung des Unterrichtspensums


Beschwerde

Lehrkräfte haben das Recht, eine Beschwerde einzureichen, wenn (a) eine dienstliche Anweisung gegen das Gesetz verstößt oder (b) sie sich benachteiligt fühlen, aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, ihres Alters oder einer Behinderung.
Bei einer Beschwerde muss man aber den Dienstweg einhalten. Beschwerden über Kolleg:innen werden schriftlich an die Schulleitung gerichtet, Beschwerden über die Schulleitung an das Schulamt oder die Bezirksregierung. Bevor man eine Beschwerde schriftlich einreicht, sollte man sich aber gut beraten lassen, z. B. durch den Lehrerrat einer Schule oder die GEW. Als Mitglied der GEW hat man bei einer Klage Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtschutz.


Bezirksregierung (Obere Schulaufsichtsbehörde)

Bezirksregierungen sind ein Teil der Exekutiven der Landesverwaltung, das heißt sie übernehmen Verwaltungsaufgaben und nehmen dabei eine vermittelnde Stellung zwischen dem Landesministerium und den einzelnen Kommunen ein. Dabei sind sie auch die obere Schulaufsichtsbehörde und übernehmen die Aufsicht über die weiterbildenden Schulformen. Ihre Aufgaben umfassen u. a. die Einstellung von Lehrkräften in weiterführende Schulen, die Aufsicht über die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, die Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen sowie die Dienstaufsicht über das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen. Es gibt fünf Bezirksregierungen in NRW: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.


Bildungsstandards

Was soll ein:e Schüler:in am Ende der Grundschule, der Sekundarstufe I oder zum Abitur können? Welche Kenntnisse und Fähigkeiten sollte er/sie in den einzelnen Fächern erworben haben? Das legen die Bildungsstandards fest.
Sie wurden von der Kultusministerkonferenz entwickelt und gelten für ganz Deutschland. Dabei geben Bildungsstandards nicht an, welche Unterrichtsinhalte gelernt werden sollen, sondern sagen, welche Kompetenzen Schüler:innen nach der vierten Klasse, beim Hauptschulabschluss, der mittleren Reife oder dem Abitur erreicht haben sollten. Für die Sekundarstufe I liegen Bildungsstandards für Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik vor. Sie können hier eingesehen werden.
Die Bildungsstandards werden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Das Land NRW hat die Bildungsstandards in verbindlichen Kernlehrplänen konkretisiert.


Binnendifferenzierung
In jeder Klasse gibt es Schüler:innen, die sehr unterschiedlich sind, was ihren Lernstand, ihr Leistungsvermögen oder ihre Motivation angeht. Als Lehrkraft muss man sinnvoll mit dieser Verschiedenheit umgehen und allen Schüler:innen ein gutes Lernangebot machen, das sie individuell fördert.
Binnendifferenzierung (auch innere Differenzierung genannt) ist eine Möglichkeit mit der Verschiedenheit der Schüler:innen umzugehen: Man arbeitet dabei innerhalb der Klasse an einem gemeinsamen Thema, verwendet aber unterschiedliche Methoden oder Materialien, um auf die einzelnen Kinder individueller einzugehen. Man kann dabei u. a. die Schwierigkeit der Aufgaben unterscheiden, die Zeit, in der eine Aufgabe bearbeitet werden soll, oder die Sozialform, in der die Aufgabe bearbeitet werden soll. Schüler:innen können auch unterschiedliche Lernziele im Unterricht verfolgen oder unterschiedliche Lernstrategien anwenden. Als Lehrkraft gilt es, die Fähigkeiten und die Motivation der Schüler:innen gut einzuschätzen, um sie angemessen und individuell durch die Differenzierung fördern zu können.


Datenschutz
Jeder Mensch hat das Recht, selbst darüber zu bestimmen, was mit persönlichen Daten passiert und wer von ihnen Kenntnis hat. Das gilt auch für Schulen. Beurteilungen, Zeugnisnoten, Klassenarbeitsnoten, Stundenpläne, Personal- oder Schülerakten, Namen und Adressen von Schüler:innen etc. müssen vor anderen Personen geschützt werden.
Die Einhaltung des Datenschutzes muss sowohl von der Schulleitung als auch von jeder einzelnen Lehrkraft sichergestellt werden – speziell bei der Speicherung und Bearbeitung von Schüler:innendaten auf dem eigenen Privatcomputer, wofür hohe Anforderungen beim Datenschutz bestehen.

Deduktives Lernen
Bei der Deduktion schließt man von einer allgemeinen Aussage auf einen Einzelfall. Man versucht, die Richtigkeit einer Theorie an einem konkreten Beispiel zu erläutern. Dabei geht die Erkenntnis vom Allgemeinen aus hin zum Einzelnen; von einer Regel zum Beispiel. Beim deduktivem Lernen geht es darum, dass Schüler:innen lernen, indem sie Regeln, Konzepte oder Theorien anhand von Beispielen und Übungen verifizieren und anwenden. 

Deklaratives Wissen
Deklaratives Wissen, auch Sachwissen oder "Knowing what", bezeichnet das Wissen über Sachverhalte, wie zum Beispiel Fakten, Begriffe, Vokabeln oder Definitionen.

Didaktik
Didaktik kommt aus dem altgriechischen und heißt wörtlich übersetzt die „Lehrkunst“.  Dies meint so etwas wie die Wissenschaft vom Lernen und Lehren und gehört neben der fachlichen Ausbildungzur Qualifizierung der Lehrer:innenbildung in Deutschland.  Didaktik beschäftigt sich mit der Theorie des Unterrichts. Aufgabe der Didaktik ist es zu beschreiben, wie die Lehrkraft und die Lernumgebung Einfluss auf Lernprozesse haben kann, welche Absichten er/sie damit verfolgt, welche Themen mit welchen Methoden behandelt und welche Medien verwendet werden.

Didaktische Reduktion
Eine didaktische Reduktion von Lerninhalten bedeutet, dass Sachverhalte für die Lernenden so aufbereitet werden, dass sie überschaubar und verständlich sind. Sie findet statt, wenn aus einer großen Stofffülle eine Auswahl der Lerninhalte getroffen wird oder wenn ein komplexes Thema vereinfacht/fokussiert dargestellt wird, indem es auf seine grundlegenden Konzepte, Ideen oder Muster reduziert wird.

Didaktisches Dreieck

Das didaktische Dreieck bildet die Beziehungen zwischen Lehrenden (Lehrer:in), Lernenden (Schüler:innen) und Lerngegenstand (Stoff/Wissen) ab. Es bildet die Grundlage für eine komplexe Analyse des Unterrichts. Die Beziehung zwischen Lehrer:in und Schüler:in basiert auf dem Lehren. Die Lehrkräfte sollen die Lernenden unterstützen, den Lerninhalt selbständig (oder unter Anleitung) zu erschließen. Der Lehrende hat dabei verschiedene Möglichkeiten, wie er/sie den Lerngegenstand den Schüler:innen zugänglich macht. 


Dienstliche Beurteilung
Als Lehrkraft wird man bei entscheidenden Phasen in der eigenen Karriere dienstlich beurteilt. Eine Beurteilung wird nach einem Unterrichtsbesuch durchgeführt. Der Unterrichtsbesuch muss mindestens zwei Wochen vorher angekündigt werden. An der Beurteilung kann ein:e Lehrer:in des Vertrauens teilnehmen, es muss ein Beurteilungsgespräch stattfinden und die Beurteilung muss der Lehrkraft auch schriftlich vorliegen. Man kann sich gegen eine Beurteilung offiziell äußern.
Bei angestellten Lehrkräften findet eine solche Beurteilung während der Probezeit statt. Das heißt, wenn man als Lehrkraft an einer Schule mit der Arbeit beginnt, wird man für sechs Monate „auf Probe“ eingestellt. Vor Ablauf der sechs Monate muss beurteilt werden, ob sich die Lehrkraft „bewährt“ (gut gearbeitet) oder „nicht bewährt“ (nicht gut gearbeitet) hat. Wenn sich die Lehrkraft nicht bewährt, wird ihr Arbeitsvertrag nach der Probezeit nicht verlängert. Bei einer Bewährung arbeitet man weiter an der Schule. Ansonsten wird man als angestellte Lehrkraft nur bei bestimmten Anlässen dienstlich beurteilt, z. B. bei einer Beförderung.

Differenzierung
Um als Lehrperson erfolgreich zu unterrichten, muss man also die Vielfältigkeit der Klasse zuerst anerkennen und die Lernenden dann in ihrer individuellen Entwicklung bestmöglich unterstützen. Differenzierung in der Schule und im Unterricht meint die Anpassung des Schwierigkeitsgrades von Inhalten oder Aufgaben an die Fähigkeiten von einzelnen Lernenden (Lerntempo, Interessen und Leistungsfähigkeit der Lernenden). Differenzierung begreift die Individualität eines Schülers/einer Schülerin als konstitutive Basis. Der Unterricht muss so gestalten sein, dass er den einzelnen Schüler und die einzelne Schülerin; die persönlichen Lernvoraussetzungen und -prozesse fokussiert. Der Unterricht sollte auf individualisiertes Lernen ausgerichtet sein.


Digitalisierung
Schüler:innen sollen an Schulen vorbereitet werden für die digitalisierte Welt: Sie sollen in die Lage versetzt werden, sich aktiv in der digitalen Welt zu orientieren, diese zu reflektieren, sich kreativ zu beteiligen und so an der modernen Gesellschaft teilzuhaben.

Das Ministerium für Schule und Bildung in NRW hat für die Digitalisierung fünf Handlungsfelder definiert:
  • IT-Infrastruktur von Schulen (Logineo NRW)
  • Ausstattung, z. B. indem Schüler:innen selbst digitale Geräte mitbringen (Bring your own device (BYOD))
  • Lernmittel, wie digitale Schulbücher oder learn:line NRW
  • Medienkompetzen von Schüler:innen (Medienpass und Medienkompetenzrahmen NRW)
  • Beratung und Fortbildung, z. B. durch Medienberater:innen an Schulen
Durch die Förderung und Umsetzung dieser fünf Handlungsfelder möchte das Ministerium für Schule und Bildung NRW ein erfolgreiches, digitalisiertes Lernen ermöglichen.

Eigenständiges Lernen
Eigenständiges Lernen kennzeichnend einen Unterrichtsstil mit vielen Freiräumen für die Lernenden. Die Lernenden setzen sie eigenständig mit den Lerninhalten auseinander und entwickeln dazu Fragen, sodass Fragen nicht mehr nur von der Lehrkraft gestellt werden. Die Lehrkraft hat eine offene Einstellung bezüglich des Lösungsweges. Die Schüler:innen übernehmen weitgehend selbst die Verantwortung für das Lernen.

Eingruppierung (Gehalt)

Angestellte Lehrkräfte werden nach den Tarifverträgen der Länder (TV-L) bezahlt. Sie werden dafür eingruppiert nach ihrer Vorausbildung (also ihrem Universitätsabschluss) und nach der Schulform, an der sie arbeiten. Wenn man eine höhere Eingruppierung erhält, bedeutet das auch, dass man ein höheres Gehalt gezahlt bekommt.


Elternrechte, Elternsprechtage, Elternmitwirkung

Lehrkräfte und Eltern arbeiten eng zusammen, um Schüler:innen besonders gut zu fördern. Daher müssen Lehrer:innen nach dem Schulgesetzt Eltern zu allen wichtigen Schulangelegenheiten informieren und beraten. Eltern haben also ein Informationsrecht.

Darum finden an Schulen Elternsprechtage und Sprechstunden statt. In besonderen Fällen vereinbaren Lehrkräfte auch einzelne Termine mit Eltern für Gespräche. Elternsprechtage finden einmal im halben Jahr statt.

Eltern können außerdem an der Schule in verschiedenen Gremien ehrenamtlich mitwirken, um so den Schulalltag ihrer Kinder mitzugestalten. In sogenannten Klassenpflegschaften bekommen Eltern Informationen über alles, was die Klasse des eigenen Kindes betrifft, z. B. Unterrichtsinhalte oder Lehrmaterialien. Die Eltern können sich außerdem engagieren, z. B. bei der Gestaltung einer Klassenfahrt oder eines Schulfests. Die Klassenpflegschaft wählt eine:n Vertreter:in. Diese nimmt dann an der Schulpflegschaft teil. Die Schulpflegschaft trifft sich einmal im Jahr und vertritt die Interessen aller Eltern einer Schule.


Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit bedeutet, dass man bei der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen kann, um sich um das Kind zu kümmern. Dadurch verliert man den Beruf nicht, das Arbeitsverhältnis ist sozusagen für die Elternzeit „pausiert“, läuft danach aber weiter. Elternzeit kann man als Vater und als Mutter nehmen. Auch wenn man in einen befristeten Arbeitsvertrag oder eine Teilzeitarbeit hat, hat man Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit kann höchstens bis zum 36. Lebensmonat des Kindes genommen werden. Man muss einen Antrag stellen, indem man angibt, wie lange man Elternzeit nehmen möchte, diese Zeit kann aber nachträglich verlängert oder verkürzt werden. Während der ersten 14 Monate der Elternzeit bekommen Eltern Elterngeld. Das Elterngeld entspricht 65 bis 67% des Gehalts.


Emotionen
Emotionen sind Zustände bzw. Gefühle wie z. B. Freude, Traurigkeit, Ärger, Angst, Mitleid, Enttäuschung, Erleichterung, Stolz, Scham, Schuld, Neid usw. Sie sind in der Regel auf Personen bzw. auf Objekte gerichtet. Lernprozesse werden in allen Phasen durch Emotionen begleitet. Unterricht erfordert von den Lernenden ein hohes Maß an Konzentration, Aufmerksamkeit, Motivation und (positiven) Emotionen. Dies führt aber auch dazu, dass der Unterricht sehr störanfällig ist und daran sind auch Emotionen beteiligt. Das Spektrum von emotionalen Unterrichtsstörungen reicht von Zwischenrufen über lautstarke Meinungsverschiedenheiten bis hin zu Aggressionen oder der Verweigerung am Unterricht teilzunehmen und Verstößen gegen die Hausordnung der Schule. 

Entdeckendes Lernen

Entdeckendes Lernen, auch Exploratives Lernen oder "Exploratory Learning" genannt, zielt auf die selbsttätige Lösung von Aufgaben oder Problemen. Es geht um die eigenständige Erschließung eines Wissensgebietes, wobei die Lehrkraft nur eine beobachtende und unterstützende Funktion inne hat. 



Erziehungsmaßnahmen

Lehrkräfte müssen sicherstellen das der Unterricht geordnet stattfinden kann. Damit das klappt, muss man auch viel Erziehungsarbeit leisten. Darum wendet man als Lehrkraft auch eine erzieherische Maßnahme an, wenn ein:e Schüler:in ihre Unterrichtspflichten verletzt und z. B. im Unterricht stört oder die Hausaufgaben nicht macht. Dabei muss man immer beachten, dass man angemessen reagiert.

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören u. a. das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schüler:innen und Eltern, der Ausschluss von einer laufenden Unterrichtsstunde oder die zeitweilige Wegnahme von Gegenständen, wie einem Handy. Wenn Schüler:innen sich häufig nicht gut verhalten, sollte man zudem die Eltern benachrichtigen, damit auch das Elternhaus erzieherisch wirken kann.

Erst wenn die Erziehungsmaßnahmen nicht mehr wirken, kann man Ordnungsmaßnahmen anwenden.


Exemplarisches Lernen
Durch das exemplarische Lernen sollen Lerngegenstände eines Faches anhand ausgewählter Beispiele erfahrbar werden. Dieser Begriff hängt mit dem Begriff der didaktischen Reduktion zusammen. Der Unterricht wird auf Kerninhalte reduziert, aus denen fundamentale Kenntnisse gewonnen werden können. Die ausgewählten Inhalte sollten exemplarisch, elementar und repräsentativ sein. Der behandelte Stoff soll als eine Art Vertreter für ähnliche Inhalte stehen und die typische Arbeitsweise eines Faches verdeutlichen. 


Fortbildungen

Als Lehrer:in ist man dazu verpflichtet, sich im Sinne des lebenslangen Lernens regelmäßig fortzubilden. Das bedeutet, dass man sich:

  1. außerhalb des eigenen Unterrichts selbst zu den eigenen Fächern weiterbildet und neue Erkenntnisse wahrnimmt, z. B. über Fachliteratur oder Zeitschriften, und
  2. an speziellen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.

Fortbildungen können an der Schule selbst stattfinden. So sind unter anderem pro Schuljahr zwei ganztägige pädagogische Konferenzen eingeplant. Es gibt aber auch Fortbildungen außerhalb der Schule, an denen man als Lehrkraft teilnehmen kann. Für externe Fortbildungen, die in die Unterrichtszeit fallen, muss an der Schule Sonderurlaub beantragt werden. Maximal 5 Sonderurlaubstage können für Fortbildungen genutzt werden.


Ganztagsschulen
In Ganztagsschulen bekommen Kinder aus verschiedenen Elternhäusern Unterstützung bei den Schularbeiten und ein Freizeitangebot am Nachmittag. So soll es zur Chancengleichheit beitragen und Eltern dabei helfen, Familie und Beruf besser zu verbinden. In NRW gibt es zwei verschiedene Formen von Ganztagsschulen: offene Ganztagsschulen (OGS) und gebundene Ganztagsschulen. OGS sind häufig Grundschulen. Schüler:innen können die Nachmittagsangebote in OGS freiwillig besuchen. Da das Angebot freiwillig ist, können die Unterrichtsinhalte nicht gut mit dem Betreuungangebot am Nachmittag verbunden werden. Häufig findet daher eine Hausaufgabenbetreuung statt. Gebundene Ganztagsschulen verbinden den Unterricht und die Freizeitphasen im Ganztag stärker miteinander. Gesamtschulen, Sekundarschulen, Förderschulen und Hauptschulen sind häufig gebundene Ganztagsschulen. Gymnasien und Realschulen haben dieses Konzept bisher noch nicht so stark angenommen.


Gehalt
Als angestellte Lehrkraft ist man nicht verbeamtet. Man wird daher auch anders bezahlt, und zwar nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der Tarifvertrag kann hier eingesehen und der eigene Lohn ausgerechnet werden. Die Eingruppierung nach sogenannten Entgeldgruppen hängt sowohl vom eigenen Universitätsabschluss als auch von der Schulform ab, an der man eingestellt ist. Nach dem Tarifvertrag wird man über die Dienstjahre hinweg immer weiter hochgestuft: Man startet auf Stufe 1 und kann insgesamt fünf Stufen in der Lehrerkarriere durchlaufen. Die Endstufe 6 erreicht man nach 15 Jahren als Lehrkraft. Man bekommt als Lehrer:in zudem eine Jahressonderzahlung, also „Weihnachtsgeld“. Wenn man nur Teilzeitbeschäftigt ist, bekommt man als Lehrkraft auch nur einen Teil des Gehalts von einer Vollzeitlehrkraft. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, wie viele Stunden man unterrichtet.


Geschenke und Belohnungen

Es ist für Lehrkräfte verboten Belohnungen oder Geschenke anzunehmen. Darunter fallen auch Vorteile, die man als Lehrkraft bekommen könnte, wie z. B. Freikarten, Gutscheine oder Einladungen zum Essen im Restaurant. Nur wenn der Schulleiter vorher zustimmt, kann man als Lehrer:in ein Geschenk oder eine Belohnung annehmen. Von der Regel ausgenommen sind kleine Aufmerksamkeiten, die keinen großen Wert haben, wie z. B. Werbegeschenke (Kugelschreiber, Schreibblock etc.). Auch Geschenke des Kollegiums werden hier nicht gewertet.


Gleichstellungsbeauftragte

Karrierechancen sind für Frauen auch an Schulen deutlich schlechter als für Männer. Daher kann man als Frau bei allen Fragen zum eigenen Arbeitsplatz eine:n Gleichstellungsbeauftragte:n ansprechen. Sie setzen sich dafür ein, dass Frauen am Arbeitsplatz nicht mehr benachteiligt werden. Gleichstellungsbeauftragte kümmern sich darum, dass bei Einstellungen Frauen die gleichen Chancen haben, wie Männer. Sie sind zudem eingebunden, wenn es um Lösungen für Probleme von Teilzeitbeschäftigten geht, Fragen der Beförderung oder die Teilnahme an Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten.


Grundschulen

Kinder werden mit 6 oder 7 Jahren an der Grundschule eingeschult. Die Grundschule umfasst dann die 1. bis 4. Klasse und wird auch Primarstufe genannt. Sie sind Orte des gemeinsamen Lernens, weil alle Schüler:innen diese erste Stufe im Bildungswesen besuchen. Es ist daher besonders wichtig, dass Grundschullehrer:innen gute Bildungsangebote schaffen, die alle Schüler:innen angemessen fördern. Nach der Grundschule können Eltern aus unterschiedlichen Schulformen entscheiden, welche Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) ihr Kind besuchen wird. Schulen der Sekundarstufe I sind Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Hauptschulen.


Gymnasium

Gymnasien sollen eine vertiefte Allgemeinbildung vermitteln und Schüler:innen – nach einem Abschluss – zum Studium an einer Universität befähigen. Komplexe Probleme werden im Unterricht behandelt und das abstrakte, analytische und kritische Denken von Schüler:innen gefördert. Das Gymnasium umfasst die Sekundarstufe I und eine gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II). In NRW gibt es G8- und G9-Gymnasien. An G8-Gymnasien lernen Schüler:innen in der Sekundarstufe I von der Klasse 5 bis 9 zusammen und beginnen dann mit der dreijährigen gymnasialen Oberstufe. Sie beenden das Gymnasium nach der Klasse 12. In G9-Gymnasien geht die Sekundarstufe I hingegen bis zur 10. Klasse. Die gymnasiale Oberstufe umfasst wieder drei Jahre, sodass Schüler:innen erst nach der Klasse 13 das Gymnasium abschließen.

Sowohl G8- als auch G9-Gymnasien sollen Schüler:innen für die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur) vorbereiten. Auch an Gymnasien gibt es Wahlpflichtunterricht, wo sich Schüler:innen beispielsweise für das Erlernen einer dritten Fremdsprache entscheiden können. Alle Schüler:innen lernen aber mindestens zwei Fremdsprachen.


Hauptschulen

Hauptschulen sind Schulen der Sekundarstufe I. Sie vermitteln Schüler:innen eine grundlegende Allgemeinbildung und sollen hauptsächlich für einen späteren Ausbildungsberuf vorbereiten und Schüler:innen bei der eigenen Lebensplanung unterstützen. Das Lernen an der Hauptschule ist sehr praxisnah. Hauptschulen enden nach der 10. Klasse. An Hauptschulen kann man den Hauptschulabschluss nach der Klasse 9 oder den Hauptschulabschluss nach der Klasse 10 erreichen. Man kann auch die Fachoberschulreife erlangen, die Schüler:innen mit bestimmten Noten den Besuch der gymnasialen Oberstufe erlaubt. Der Wechsel eines Hauptschullernenden direkt an die gymnasiale Oberstufe ist aber sehr schwer umzusetzen und kommt praktisch nicht vor.


Hausaufgaben
Schüler:innen machen Hausaufgaben selbstständig außerhalb des Unterrichts. Dabei sollen sie durch die Hausaufgaben den Unterrichtsinhalt noch einmal üben oder vertiefen. Sie trainieren als in den Hausaufgaben, was sie bereits gelernt haben, oder recherchieren zu neuen Themen. So soll auch das selbstständige Lernen von Schüler:innen gefördert werden. Als Lehrkraft muss man darauf achten, dass man sich mit anderen Lehrer:innen einer Klasse zu Hausaufgaben abspricht, sodass Schüler:innen nicht zu viele Aufgaben zu Hause erledigen müssen. Außerdem sollte man darauf achten, Schüler:innen auch bei den Hausaufgaben individuell zu fördern. Das heißt, dass man Schüler:innen mit unterschiedlichen Lernfähigkeiten auch unterschiedliche Hausaufgaben aufgeben kann. Schüler:innen, die am Ganztag teilnehmen, sollten zu Hause keine Hausaufgaben mehr machen müssen.



Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Schüler:innen die zweisprachig aufwachsen, können sich für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) anmelden. Der HSU soll Schüler:innen dabei unterstützen, die Sprache ihre Eltern zu erlernen oder zu behalten. Dabei fokussiert der HSU auf die Vermittlung der Herkunftssprache in Wort und Schrift sowie interkulturelle Kompetenzen. Die kulturelle und sprachliche Identität der Schüler:innen soll so gefördert und erhalten bleiben. Der HSU umfasst bis zu fünf Stunden in der Woche und wird ausgerichtet, wenn sich mindestens 15 Schüler:innen in der Primarstufe oder 18 Schüler:innen in der Sekundarstufe I für das Angebot anmelden. Noten des HSU werden in die Zeugnisse mit aufgenommen. Nach der 9. oder 10. Klasse legen Schüler:innen eine Sprachprüfung im HSU ab. Wenn diese Sprachprüfung mit einer guten Note abgeschlossen wird, kann sie eine schlechte Note von einer anderen Fremdsprache ausgleichen. Auch in der gymnasialen Oberstufe kann die Herkunftssprache dann fortgeführt werden. Zurzeit findet in NRW HSU für über 20 Sprachen statt. HSU kann von Lehrkräften mit einer ausländischen Lehramtsprüfung in der Sprache unterrichtet werden. Diese Lehrkräfte werden über das Schulamt angestellt. Voraussetzung ist ein C1-Sprachniveau in der Unterrichtssprache. Weitere Informationen für HSU-Lehrkräfte findet man hier.


Hetereogenität
Heterogenität meint die Verschiedenartigkeit und Vielfalt von Personen und deren Merkmalen und Eigenschaften. Heterogenität in der Schule meint Unterschieden in Bezug auf Geschlecht, Ethnizität, Milieu oder auch lern- und leistungsbezogene Differenzen bei Schüler:innen. Eine positive Grundhaltung der Lehrkraft gegenüber Heterogenität in der Lerngruppe ist unabdingbar.  Die individuelle Verschiedenheit der Schüler:innen wird nicht nur toleriert, sondern sollte im Sinne einer positiven Wertschätzung in den Unterricht integriert werden.  Dieser Begriff hängt eng mit dem Begriff der Differenzierung zusammen. Um der Heterogenität der Lernenden gerecht zu werden, werden unterschiedliche Möglichkeiten wie offene Lehr- und Lernarrangements wie das Lernen an Stationen, das Lernen in Projekten oder Lernlandschaften vorgeschlagen.



Individuelle Förderung
Jedes Kind soll unabhängig von der Herkunft, Potenziale und Chancen gut nutzen können. Darum sollen Schüler:innen in NRW individuell gefördert werden. Dabei steht eine Schülerorientierung im Fokus: Lehrkräfte sollen Unterrichtssituationen schaffen, in der Schüler:innen die Möglichkeit haben, ihre eigenen Kompetenzen aktiv zu entwickeln und selbstständig zu lernen. Offene Unterrichtsformen und eine gute Binnendifferenzierung helfen dabei individuell zu fördern. Auch Methoden des selbstregulierten Lernens können Schüler:innen dabei unterstützen, selbstständig Fortschritte zu machen und die eigenen Potenziale zu entfalten.



Kernlehrplan

Kernlehrpläne sollen die Bildungsstandards, die durch die Kultusministerkonferenz verfasst wurden, für Lehrer:innen konkretisieren. Die Kernlehrpläne beziehen sich auf die einzelnen Schulformen und Schulfächer, z. B. Kernlehrplan für die Gesamtschulen. Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Deutsch. Sie beschreiben die Kompetenzniveaus, die ein:e Schüler:in am Ende der einzelnen Schuljahre in diesem Fach erreichen soll. Die Unterrichtsinhalte liegen in der Verantwortung der Schulen und Lehrkräfte und sind in einem schulinternen Lehrplan festgehalten. Die Kernlehrpläne können hier eingesehen werden.



Klassenfahrt
Bei Klassenfahrten macht die Klasse gemeinsam einen Ausflug. Der Ausflug kann einen Tag dauern, aber auch eine Woche. Der/die Klassenlehrer:in und bei einer fachlichen Klassenfahrt auch Fachlehrkräfte sind dazu verpflichtet an einer Klassenfahrt teilzunehmen. Als Lehrkraft sollte man allerdings ein paar Dinge bedenken:
  1. Die Lehrkraft übernimmt die Organisation der Klassenfahrt. Dabei sind die Eltern der Klasse mit einzubeziehen.
  2. Es ist besonders wichtig, dass man Kosten, die für die Schüler:innen entstehen, genau dokumentiert und Eltern früh darüber informiert. Geld für die Klassenfahrt wird von den Schüler:innen vor der Klassenfahrt eingesammelt. Eltern sollten für ihre Kinder eine Bestätigung unterschreiben, dass sie die Kosten zahlen werden. Reisekosten von Lehrkräften werden im Nachhinein über die Bezirksregierung oder das Schulamt erstattet.
  3. Wenn man mehrere Tage mit Schülerinnen und Schülern verreist, sollte sowohl eine weibliche als auch eine männliche Lehrkraft anwesend sein.
  4. Eltern sind über den genauen Ablauf der Klassenfahrt zu informieren. Sie müssen auch eine Einverständniserklärung zur Teilnahme ihres Kindes unterschreiben. Außerdem ist es wichtig, weitere Informationen über die Kinder einzuholen (z. B. über Allergien oder Krankheiten, wie Asthma oder Diabetes).

Klassenlehrer:in

Jede Klasse hat eine:n Klassenlehrer:in, die für unterschiedliche pädagogische und organisatorische Aufgaben zuständig ist, wie bspw. die Verteilung von Klassenarbeiten über ein Schulhalbjahr oder einen angemessenen Umfang von Hausaufgaben.

Klassenlehrer:innen werden durch die Schulleitung bestimmt. Sie informieren und beraten die Schüler:innen ihrer Klasse bei allen schulischen Angelegenheiten. Sie halten den Kontakt zu den Eltern und sind Vorsitzende der Klassenkonferenz. Unterlagen zu der Klasse, wie z. B. das Klassenbuch, Anwesenheitslisten, Entschuldigungen oder Zeugnisse, werden durch Klassenlehrer:innen auf Vollständigkeit geprüft. Auch Klassenfahrten werden meistens durch Klassenlehrer:innen begleitet und häufig auch organisiert.


Klassenpflegschaft

In einer Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler:innen einer Klasse. Alle Angelegenheiten der Klasse werden durch die Klassenpflegschaft beraten, z. B. Lehrmaterialien oder Unterrichtsinhalte.

Die Klassenpflegschaft wählt eine:n Vorsitzende:n, der die Interessen der Eltern dann bei Klassenkonferenzen und bei der Schulpflegschaft vertritt. Ein:e Vertreter:in der Klassenpflegschaft nimmt außerdem an Fachkonferenzen teil.


Kognitionen
Kognitionen meint alle Denk- und Wahrnehmungsvorgänge und deren mentale Ergebnisse wie z. B. Wissen, Einstellungen, Überzeugungen, Erwartungen.  Lernen ist zum Beispiel ein kognitiver Prozess, da beim Lernen Neues gelernt und Wissen verarbeitet wird. Mehr Informationen dazu findest du hier. 


Kollegiale Fallberatung
Die Methode der kollegialen Beratung ermöglicht es, konkrete Probleme und Praxisfälle mit Hilfe anderer Kolleg:innen und Gruppenmitglieder systematisch zu reflektieren und gemeinsam Lösungsoptionen für den beruflichen Alltag zu entwickeln. Die gegenseitige Unterstützung steht im Vordergrund, es wird daher bei der Beratung nicht bewertet, sondern gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Letztlich entscheidet der:die Fallgeber:in, welche Vorschläge er aufnimmt und umsetzen möchte.

Kompetenz

Es gibt verschiedene Vorstellungen davon, was mit Kompetenz überhaupt gemeint ist. Es geht allgemein weniger um Wissen, als um Fähigkeiten und Fertigkeiten, eine Tätigkeit auszuüben bzw. eine Aufgabe oder ein Problem aus eigener Kraft zu bewältigen. Es gibt beispielsweise die kommunikative, soziale und fachliche Kompetenz.


Kompetenzorientierter Unterricht

Ein kompetenzorientier Unterricht steht für den Anspruch, dass die Ergebnisse schulischen Lernens handlungsrelevant, praktisch anwendbar sowie persönlich und gesellschaftlich bedeutsam sein sollen, d. h., die Aufmerksamkeit gilt dem anzustrebenden Können der Schüler:innen und nicht so sehr den im Unterricht zu behandelnden Inhalten. Kompetenzorientierung ist daher in gewisser Weise eine etwas andere Form der Zielorientierung im Unterricht, denn sie richtet den Blick auf die Schüler:innen und auf die Anwendung des Gelernten.


Kooperatives Lernen
Kooperatives Lernen ist eine Sozial-/Interaktionsform, bei der die beteiligten Personen gemeinsam und in wechselseitigem Austausch Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Im Idealfall sind alle Gruppenmitglieder gleichberechtigt am Lerngeschehen beteiligt und tragen gemeinsam Verantwortung. Durch eine Vielzahl von systematisch geplanten Maßnahmen wird eine positive gegenseitige Abhängigkeit strukturiert. Die Einzelnen werden angeleitet, sowohl für die eigenen Lernprozesse als auch für die der anderen Gruppenmitglieder Verantwortung zu übernehmen.

Krankheit
Wenn man als Lehrkraft krank wird, muss man schnell der Schule Bescheid geben, damit für den ausfallenden Unterricht eine Vertretung gefunden werden kann. Daher sollte man vor 7:30 Uhr im Sekretariat anrufen. Wenn möglich sollte man außerdem angeben, wann man wahrscheinlich wieder gesund ist. Bei einer Teilnahme an Lehrkräfte Plus sollte man neben dem Sekretäriat der/dem Mentor:in Bescheid sagen, wenn man krank ist. Spätestens ab dem vierten Fehltag muss man ein ärztliches Attest einreichen. Natürlich müssen außerdem nicht akute Termine, z. B. Kontrolltermine beim Zahnarzt oder Hausarzt oder Termine bei Behörden, auf Zeiten außerhalb der Dienstzeit an der Schule gelegt werden.

Lehrer:innenkonferenz
Die Lehrer:innenkonferenz ist ein Gremium an jeder Schule, das allen Lehrkräften, dem pädagogischen sowie sozialpädagogischen Personal einer Schule die Mitwirkung am Schulalltag ermöglicht. So entscheidet die Lehrer:innenkonferenz über Grundsätze der Unterrichtsverteilung sowie der Aufstellung von Vertretungs-, Stunden- und Aufsichtsplänen. Die Lehrer:innenkonferenz wählt außerdem den Lehrerrat. Den Vorsitz der Lehrer:innenkonferenz führt die Schulleitung (außer bei der Wahl des Lehrerrats). Lehrer:innenkonferenzen können auch darüber entscheiden, wie der Nachmittagsunterricht oder Sonderaufgaben an der Schule verteilt werden. Sie beraten außerdem über die Belange von Teilzeitlehrkräften. Neben diesen Aufgaben entscheidet die Lehrer:innenkonferenz über Grundsätze bei Lehrer:innenfortbildungen und kann Anträge und Vorschläge für die Schulkonferenz einreichen, z. B. hinsichtlich der Einführung neuer Lernmittel.

Lehrer:innenrat
Der Lehrer:innenrat ist im Endeffekt der Personalrat der Schule, das heißt er vertritt die Interessen aller Beschäftigten an einer Schule gegenüber der Schulleitung und setzt sich für die Lehrer:innen ein. Er kann der Schulleitung Vorschläge machen und beraten. Wenn die Lehrer:innenkonferenz das möchte, vermittelt der Lehrerrat außerdem zwischen der Schulleitung und dem Kollegium. Neben diesen Aufgaben ist der Lehrer:innenrat beteiligt an:
  • der Einstellung neuer Lehrkräfte,
  • der Verteilung von Mehrarbeit im Kollegium sowie
  • der Auswahl von teilnehmenden Lehrkräften an Fortbildungen.
  • Der Lehrer:innenrat hat zudem eine Überwachungsfunktion: Er überwacht die Arbeit der Schulleitung speziell in Bereichen, die den Datenschutz, Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz der Lehrkräfte an der Schule betreffen. Der Lehrer:innenrat setzt sich aus drei bis fünf Lehrkräften zusammen, die durch die Lehrer:innenkonferenz gewählt werden. Da der Lehrer:innenrat viele wichtige Aufgaben hat, werden Lehrkräfte des Lehrerrats für diese Aufgaben auf Fortbildungen vorbereitet.

    Lehrmittel/Lernmaterial
    Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, welche die Schüler:innen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z. B. Arbeitsblätter, (Lern-)Videos, Tonaufnahmen, Lernspiele, Taschenrechner, Zirkel, Zeichengeräte usw.  In Deutschland gilt  die Lernmittelfreiheit. Grundsätzlich (§ 96 SchulG) werden allen Schüler:innen vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich mittels eines Leihsystems überlassen. Schüler:innen können Schulbücher über eine Schulbibliothek ausleihen. Das Verzeichnis aller zugelassener Lernmittel in NRW finden Sie hier

    Leistungsbewertung und Klassenarbeiten
    Lehrkräfte bewerten die Leistungen ihrer Schüler:innen. Sie bewerten die Leistungen über schriftliche Klassenarbeiten, kleinere Tests (z. B. Vokabeltests) und ihre mündlichen Leistungen. Gerade in jüngeren Klassen werden zudem häufig für die Zeugnisnote die Führung der Arbeitshefte bewertet. Genauere Vorgaben für die Leistungsbewertung finden sich in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen: Sie sind für jede Schulform unterschiedlich. Grundsätzlich gilt aber: Die Leistungsbewertung soll sich nur auf Kenntnisse und Fähigkeiten beziehen, die die Schüler:innen im Unterricht vermittelt wurden. Es gibt zwei grundlegende Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ (Klassenarbeiten) und die „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ (mündliche Mitarbeit, kleinere Tests, Arbeitsverhalten, etc.). Beide Bereiche sollen in der Leistungsbewertung angemessen miteinbezogen werden. Noten werden zwischen 1 (sehr gut) und sechs (ungenügend) vergeben. Die Leistungsbewertung soll auch dazu dienen, Schüler:innen besser fördern zu können.

    Lernprogression
    Progression meint eine stufenweise Steigerung und Weiterentwicklung. Lernprogression meint eine didaktisch sinnvolle Aufeinanderfolge von Lerninhalten, die zu einem Lern- und Kompetenzzuwachs führt. Die Lernprogression hängt stark von den gewählten Lernzielen und Methode der Lehrkraft ab.  Es empfiehlt sich, die Lernentwicklung der Schüler:innen prozessbegleitend zu dokumentieren. Die Funktion der Beobachtung und Dokumentation ist die Wertschätzung der Lernenden und ihrer/seiner Individualität.

    Lerntheorien

    Lerntheorien sind Konstrukte, die versuchen, Lernen psychologisch zu beschreiben und zu erklären. Es geht dabei allgemein um das Erklären von Lernen bzw. Lernprozessen.  Die Theorie beantworten folgenden Fragestellungen: Was passiert beim Lernen? Warum passiert es und wie kann es erklärt werden? Welche Rolle spielen andere Faktoren wie Lernende, Lehrende, die Umgebung, Motivation, das Lernmaterial/der Lerngegenstand?   Bekannte Lerntheorien sind z. B. der Behaviorismus, der Kognitivismus und der Konstruktivismus


    Lernziel

    Ein Lernziel beschreibt den angestrebten Lernzuwachs aus der Perspektive der Schüler:innen bezogen auf einen bestimmten Lerninhalt. Es beschreibt, was sie am Ende der Stunde können sollen, also den Lernzuwachs in einer Unterrichtstunde (Unterrichtseinheit). Das Aufstellen von Lernzielen gehört daher zur Planung eines zielorientierten Unterrichts. Es ist ratsam, sich auf ein Ziel zu konzentrieren – so kann auch für die Schüler:innen ein Spannungsbogen transparent werden. Ein Lernziel sollte einer Taxonomie zuzuordnen sein und durch entsprechende Begriffe so definiert werden, so dass das Anforderungsniveau deutlich wird. Hinweis: Das Lernziel kann mit der folgenden Formulierungshilfe beginnen: "Die Schüler:innen können am Ende der Stunde..."
    Für die Lernenden sollte zu Beginn der Stunde das Thema der Stunde klar sein - hierfür muss die Lehrkraft das Lernziel aber nicht an die Tafel schreiben, denn das ist für Schüler:innen in der Regel nicht zu verstehen. 


    Medien und Medienkompetenz
    Als Medien können im Unterricht alle Dinge bezeichnet werden, die Informationen besitzen und somit zur Kommunikation dieser Informationen eingesetzt werden. Das heißt Medien sind Schulbücher, Arbeitsblätter, Landkarten, Videos, Audioaufnahmen, Tafelbilder und alles was man als Lehrkraft noch zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten verwendet. Heute werden aber häufig digitale Medien gemeint, wenn über Medien im Unterricht gesprochen wird.
    So ist es auch bei Medienkompetenz. Medienkompetenz kann man eigentlich aus zwei Perspektiven betrachten: Auf der einen Seite sollen Schüler:innen an der Schule Medienkompetenzen erwerben, das heißt Schüler:innen sollen in der Lage sein, Medien für die Recherche von Informationen zu nutzen, die eigene Meinung über Medien zu kommunizieren und an gesellschaftlichen Diskursen teilzuhaben. Damit das gelingt, muss auf der anderen Seite die Lehrkraft medienpädagogische Kompetenzen besitzen, um Medien sinnvoll in ihrem Unterricht einsetzen zu können und Schüler:innen den Erwerb von Medienkompetenzen zu ermöglichen.
    Das gilt vor allem für die digitale Medienkompetenz. Seit 2016 gilt, dass die Förderung von digitalen Medienkompetenzen ein Schwerpunkt der Bildungsarbeit an deutschen Schulen sein soll. Das Ministerium für Schule und Bildung in NRW hat diese Vorgabe in dem Medienkompetenzrahmen NRW umgesetzt.

    Mehrarbeit
    Wenn Lehrkräfte krank werden, ein Kind bekommen oder auf Fortbildungen fahren, müssen ihre Stunden durch andere Lehrkräfte vertreten werden: Häufig fällt dadurch Mehrarbeit an.
    Wenn man als Lehrkraft in Teilzeitarbeit beschäftigt ist, bekommt man die Vertretungsstunden von der ersten Stunde an bezahlt. Als vollbeschäftigte Lehrkraft bekommt man ab der vierten Stunde Mehrarbeit in einem Monat die Vertretungsstunden bezahlt (maximal aber 24 Stunden). Um die Mehrarbeitsstunden bezahlt zu bekommen, muss man einen Antrag stellen.

    Methoden im Unterricht

    Im Unterricht werden Methoden eingesetzt, um Ziele des Unterrichts zu erreichen bzw. es den Schüler:innen zu ermöglichen, eine Kompetenz zu erwerben. Es geht also um das WIE der Unterrichtsgestaltung. Dies können Entscheidungen für Lernstrategien oder auch für eine bestimmte Art der Zusammenarbeit sein. Methoden machen den Unterricht abwechslungsreicher und lebendiger. Es gibt Methoden für die verschiedenen Phasen des Unterrichts wie z. B. Einstieg und weitere Anwendungsbereiche wie z. B. Feedback oder Präsentieren. Hier gibt es einen sehr übersichtlichen Methodenpool. 


    Motivation
    Motivation ist die Bereitschaft bzw. die Gesamtheit aller Motive, sich zielgerichtet mit einem Gegenstand zu beschäftigen. Motivation spielt in jeder Phase des Lernprozesses eine Rolle. Sie wird dabei intrinsisch oder extrinsisch beeinflusst. Intrinsische Motivation wird beeinflusst von Zielen, Werten, Motiven und Bedürfnissen der Person. Bei der extrinsischen Motivation spielen Handlungsanreize und Handlungsmöglichkeiten, die eine Situation bietet, eine zentrale Rolle. Dies kann z. B. eine Belohnung oder gute Note sein. 

    Mutterschaft und Schwangerschaft
    Frauen sind während einer Schwangerschaft, nach der Geburt und während des Stillens besonders zu schützen, damit ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht gefährdet wird. Folgende Maßnahmen werden daher an Schulen zum Schutz von Müttern getroffen:
    • Wenn eine Frau bekannt gibt, dass sie schwanger ist, muss sie – unter Fortzahlung des Gehalts – sofort vom Unterricht freigestellt werden. Dann muss ihr Immunstatus geprüft werden, z. B. über einen Impfausweis. In dieser Zeit darf sie keinen Kontakt zu den Schüler:innen haben, damit sie sich nicht mit möglichen Infekten ansteckt. Bevor man weiterarbeiten kann, muss zudem eine Untersuchung durch einen Betriebsarzt durchgeführt werden. Dieser prüft den Immunstatus und gibt eine Empfehlung zur Arbeit während der Schwangerschaft ab. Die Schulaufsicht entscheidet dann, ob die Lehrerin weiterarbeiten kann.
    • Wenn man während der Schwangerschaft an einer Schule arbeitet, darf man bestimmte Arbeiten nicht machen, z. B. schwere körperliche Arbeit oder Arbeiten, bei denen es bestimmte gesundheitliche Risiken gibt, z. B. im Sport-, Chemie- oder Technikunterricht. Auch Mehrarbeit am Abend oder am Wochenende und Klassenfahrten muss man während der Schwangerschaft nicht machen.
    • Sechs Wochen vor der Geburt müssen Schwangere nicht mehr arbeiten – außer auf eigenen Wunsch.
    • Ein Arbeitsverbot besteht für acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Schutzfrist bekommt man das Gehalt anteilig von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber bezahlt.
    • Stillende Mütter stehen unter dem gleichen Schutz wie schwangere Lehrerinnen. Ihnen wird zum Stillen des Kindes in den ersten 12 Lebensmonaten eine Stunde freigegeben.

    Offene Unterrichtsformen
    In offenen Unterrichtsformen haben Schüler:innen die Möglichkeit, ihre eigenen Lernwege zu gestalten. Sie werden durch die Lehrkraft beraten und können selbst Inhalte und Materialien auswählen, die sie erarbeiten wollen.
    Beispiele für offene Unterrichtsformen sind die Freiarbeit, Stationenarbeit oder Wochenplanarbeit. Besonders in Grundschulen werden offene Unterrichtsformen häufig angewendet, um Schüler:innen besser individuell fördern zu können und sie zum selbstständigen Arbeiten zu erziehen.

    Ordnungsmaßnahmen
    Wenn Erziehungsmaßnahmen bei einem/einer Schüler:in nicht mehr ausreichen, dürfen Ordnungsmaßnahmen angewandt werden. Diese sollten aber nur vorsichtig verwendet werden, da sie stark in die Bildungsbiografie von Schüler:innen eingreifen können. Glücklicherweise muss man Ordnungsmaßnahmen als Lehrkraft nicht oft anwenden. Zuständig für die Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen sind die Schulleitung, Teilkonferenzen des Kollegiums oder sogar die obere Schulaufsichtbehörden . Zu Ordnungsmaßnahmen gehören:
    • der schriftliche Verweis,
    • Überweisung in eine Parallelklasse,
    • ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht,
    • die Androhung der Schulentlassung,
    • die Entlassung von der Schule,
    • Androhung eines Verweises von allen öffentlichen Schulen und
    • der Verweis von allen öffentlichen Schulen.

    Personalakte
    Über alle Angestellten einer Schule wird von der Bezirksregierung eine Personalakte geführt. In der Personalakte werden alle beruflichen Vorgänge (z. B. Weiterbildungen, Beförderungen) und relevante persönliche Daten der/des Angestellten (z. B. Ehestatus, Anzahl der Kinder, Kontaktdaten) festgehalten. Auch Schulleitungen müssen eine Personalakte über die Beschäftigten ihrer Schule anlegen. Diese Personalakten sind aber nicht geheim: Man kann seine eigene Personalakte sehen und z. T. auch kopieren. Sollte man eine Prüfung ablegen, z. B. das zweite Staatsexamen, werden diese Daten aber nicht in der Personalakte gespeichert, sondern in der Prüfungsakte beim Prüfungsamt.

    Personalrat
    Der Personalrat vertritt die Interessen von allen Lehrkräften. Er achtet darauf, dass alle Beschäftigten gleich behandelt werden und alle Regeln und Gesetze zum Schutz der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter:innen eingehalten werden. Er nimmt außerdem Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und prüft diese. Wenn sie gerechtfertigt sind, kann der Personalrat im Namen der Lehrkraft verhandeln. Bei Einstellungen, Befristungen oder Kündigungen muss der Personalrat miteinbezogen werden und seine Zustimmung geben. Bei Dienstgesprächen mit der Schulleitung kann man als Lehrkraft ein Mitglied des Personalrats als Vertrauensperson einladen. Es gibt Personalräte für alle Schulformen. Diese gibt es aber nicht an den Schulen selbst, sondern entweder an den örtlichen Schulämtern oder der Bezirksregierung. So gibt es einen örtlichen Personalrat für Grundschulen (Schulamt) und Bezirkspersonalräte für die weiterführenden Schulformen bei der Bezirksregierung. Die Personalräte bestehen aus je 25 Mitgliedern, die alle vier Jahre gewählt werden. Alle Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiter:innen und Referendar:innen können den Personalrat für ihre Schulform wählen. Man kann sich als Lehrkraft bei personal- oder dienstrechtlichen Problemen immer kostenfrei an den Personalrat wenden. Mitglieder des Personalrats haben eine Schweigepflicht.

    Phasen des Unterrichts
    Die Phasen einer Unterrichtsstunde strukturieren den Ablauf, geben eine Übersicht und sorgen für Abwechslung im Unterricht. Die Phasen bieten aber auch Halte- und Ruhepunkte und damit Gelegenheit zur besseren Orientierung und neuer Konzentration und Aufmerksamkeit. Die Phasen hängen eng mit dem Begriff Übergänge zusammen. Die Übergänge zwischen den Phasen lassen sich für die Transparenz des Ablaufes gut nutzen. Die drei typischen Unterrichtsphasen sind Einstieg, Erarbeitung und Sicherung. Eine genaue Planung einzelner Phasen erleichtert es der Lehrkraft, den thematischen roten Faden  (=Leitmotiv) der Stunde nicht aus den Augen zu verlieren. 

    Probezeit
    Wenn man bei einer Schule neu als Lehrkraft arbeitet, muss man nach der Einstellung zunächst eine Probezeit überstehen. Während der Probezeit kann man schneller und einfacher gekündigt werden. In dieser Probezeit wird geprüft, ob man für den Beruf der Lehrkraft geeignet ist, also ob die eigenen fachlichen Leistungen angemessen sind und eine pädagogische und persönliche Eignung für den Beruf da ist. Ob man geeignet ist, wird in der Probezeit durch eine Beurteilung der Schulleitung festgestellt. Bei angestellten Lehrkräften umfasst die Probezeit sechs Monate nach der Einstellung, außer im Arbeitsvertrag ist eine kürzere Probezeit vereinbart. Sollte man sich in der Probezeit nicht bewähren, wird man durch die Schulleitung gekündigt.

    Problemorientierter Unterricht

    Beim problemorientierten Unterricht ist der Ausgangspunkt des Lernens ein Problem bzw. eine komplexe Fragestellung. Durch eine Aufgabenstellung wird das thematische Feld abgesteckt und die Schüler:innen setzen sich mit dem Problem auseinander und entwickeln eigene Strategien zur Bewältigung. Problemorientierter Unterricht ist somit ein Unterrichtskonzept


    Produktorientierter Unterricht
    Ein produktorientierter/handlungsorientierter Unterricht ist nach Hilbert Meyer ein ganzheitlicher, schüleraktivierender Unterricht, in dem zwischen der Lehrkraft und den Schüler:innen vereinbarte Handlungsprodukte (z. B. Theaterstück, Vorführung, Ausstellung, Podcast, Quiz, Plakat, Leserbrief,…) das Unterrichtsgeschehen leiten, so dass Kopf- und Handarbeit  in einem ausgewogenem Verhältnis (=Balance) sind. Der produkt- bzw. handlungsorientierte Unterricht ist ein UnterrichtskonzeptAngelehnt an: Jank/Meyer. Didaktische Modelle. Frankfurt/Main, 1991. S. 354. 

    Prozedurales Wissen

    Prozedurales Wissen, auch "Knowing how" genannt, bezeichnet das praktisch nutzbare Handlungswissen. Es  greift auf das schon bereits vorhandene deklarative Wissen zurück. Schüler:innen haben die Fähigkeit, das deklarative Wissen miteinander zu verknüpfen und in Handlungsprozessen anzuwenden. Ein Beispiel aus dem Fremdsprachenunterricht wäre, dass die Lernenden nicht nur die Vokabeln zu einem Thema kennen, sondern mit diesen Vokabeln auch Sätze bilden und Konversationen führen können. 



    Realschule
    Die Realschule ist eine weiterführende Schulform, die die Klassen 5 bis 10 umfasst (Sekundarstufe I). An Realschulen werden praktische Fähigkeiten von Schüler:innen gefördert, aber auch ihr Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Nach der 10. Klasse können Schüler:innen eine berufliche Ausbildung beginnen oder – je nach ihren Leistungen und Fähigkeiten – an die Sekundarstufe II wechseln und das Abitur machen. An Realschulen wird ab der Klasse sechs eine zweite Fremdsprache unterrichtet.

    Regeln und Rituale (Klassenregeln)
    Regeln und Rituale bieten Orientierung, Verbindlichkeit und Transparenz hinsichtlich dem sozialen Miteinander in der Klasse, dem Verlauf des Unterrichts und den Maßnahmen bei Disziplinkonflikten. So sind Regeln und Rituale sehr geeignet, um Unterrichtsstörungen vorzubeugen. Zudem bieten sie einer Lehrkraft die Möglichkeit, sich auf die vereinbarten Regeln zu berufen und somit bei Unterrichtsstörungen oder Konflikten in der Klasse gerecht zu handeln. Klassenregeln sind Verhaltensregeln, die man als Lehrkraft gemeinsam mit den Schüler:innen einer Klasse festlegt. Dazu gehören z. B. dass man sich meldet bevor man spricht oder dass man den Mitschüler:innen gut zuhört. Klassenregeln werden für die Schüler:innen und die Lehrkraft aufgestellt und sollen dazu führen, dass die Zusammenarbeit in der Klasse gut läuft. Häufig werden auch Maßnahmen aufgenommen dazu, was passiert wenn man gegen die Regeln verstößt.

    Rezeptives Lernen
    Beim rezeptiven Lernen wird den Schüler:innen der vollständige Lerngegenstand in seiner fertigen, abgeschlossenen Form übermittelt. Dies kann beispielsweise (Text-)Material, ein Vortrag oder eine Präsentation sein. Die Lehrkraft macht es vor/zeigt, wie es geht und die Schüler:innen machen es nach. Die Aufgabe verlangt von den Schüler:innen keinerlei selbsttätige Entdeckung und sie haben keinen Einfluss auf die Art der Vermittlung. 

    Rückbezug und Rückblick
    Bei einem Rückbezug wird eine Beziehung zwischen mindestens zwei Aspekten hergestellt, also beispielsweise zwischen dem Thema des Unterrichts (Zielführung) und dem Ergebnis am Ende der Stunde (Sicherung). Auch eine Wiederholung ist ein Rückbezug: die Ergebnisse der letzten Stunde werden aufgenommen und in den Kontext der neuen Stunde gestellt, das Vorwissen wird aktiviert und eingebunden.

    Bei einem Rückblick schaut man auf das Vergangene zurück. So kann die Lehrkraft noch einmal den Ablauf der Stunde mit den Schüler:innen rekapitulieren und überprüfen, inwieweit die Agenda abgearbeitet wurde. Es geht häufig auch darum, den bisherigen Lernweg/Lernprozess in den Blick zu nehmen, das Gelernte zusammenzutragen und weiter einzuüben.


    Schulamt
    Wie auch die Bezirksregierungen (obere Schulaufsichtsbehörde) ist das Schulamt für Verwaltungsaufgaben des Landes zuständig. Es ist die untere Schulaufsichtsbehörde und hat die Aufsicht über Grundschulen und Förderschulen.Die lokalen Schulämter sind außerdem für die Einstellung von Lehrkräften in den Hherkunftssprachlichen Unterricht (HSU) zuständig. Es gibt 53 Schulämter in NRW.

    Schulgesetz
    Das Schulgesetz ist wie das Grundgesetz für Schulen und wird durch die Länder bestimmt. So gibt es für NRW ein eigenes Schulgesetzt, das regelt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Zielen an Schulen gelehrt und gelernt wird und welche Rechten und Pflichten Schüler:innen und Lehrer:innen haben. Auch die Aufgaben einer Lehrkraft werden im Schulgesetz festgehalten. Das Schulgesetz für NRW kann hier eingesehen werden.

    Schulkonferenz
    Wie auch die Lehrer:innenkonferenz ist die Schulkonferenz eine Möglichkeit zur Mitbestimmung an der Schule: Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern sind vertreten. Lehrkräfte werden in der Lehrerkonferenz gewählt, an der Schulkonferenz teilzunehmen. Die Schulkonferenz entscheidet über viele verschiedene Themen, u. a. außerunterrichtliche Veranstaltungen an einer Schule, die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, den Umfang von Hausaufgaben oder das Schulprogramm. Wenn die Schulleitung eine Stellenausschreibung veröffentlichen möchte, muss die Schulkonferenz miteinbezogen werden.

    Schulleitung
    Schulleiter:innen sind immer auch Lehrkräfte, sie haben aber einige Aufgaben eines/einer Vorgesetzten übernommen. So kommt ihnen eine zentrale Rolle in der Entwicklung der Schule zu und in der Beurteilung angehender Lehrkräfte im Referendariat oder in der Probezeit. Schulleitung sind außerdem wichtig bei der Einstellung einer neuen Lehrkraft. Um die Aufgaben der Schulleitung übernehmen zu können, muss man eine extra Qualifikation abschließen.

    Schulordnung
    Auf der Schulebene ist die Schulordnung eine Art Regelwerk oder ein Verhaltenscodex an den sich Lehrkräfte und Schüler:innen halten müssen. Die Schulordnung wird von der Schulkonferenz erlassen und häufig von allen Lehrkräften und Schüler:innen, bzw. deren Eltern unterschrieben. In der Schulordnung steht zum einen die Hausordnung der Schule aber auch Verhaltensregeln für das soziale Miteinander an der Schule.

    Schulpflicht
    Kinder und Jugendliche sind in Deutschland schulpflichtig, das heißt sie müssen in die Schule gehen. Kinder werden ab dem 01. August schulpflichtig, wenn sie (a) bereits sechs Jahre alt sind oder (b) noch bis zum 30. September ihren sechsten Geburtstag feiern. Kinder können allerdings von ihren Eltern ein Jahr zurückgestellt werden und die Schule dann erst mit dem siebten Lebensjahr beginnen. Die Vollzeitschulpflicht dauert 10 Jahre: Man muss also in Deutschland mindestens 10 Jahre die Schule besuchen. Die Wiederholung einer Klassenstufe zählt zu diesen 10 Jahren. Ausnahmen sind:
    • Kinder, die ein G8-Gymnasium besuchen, in dem die Sekundarstufe II bereits nach der 9. Klasse beginnt, beenden die Vollzeitschulpflicht auch nach der 9. Klasse.
    • Schüler:innen die in der 10. Klasse schon eine Berufsausbildung beginnen, können die Schule frühzeitig verlassen. Sie erfüllen die Schulpflicht, indem sie die Berufsschule besuchen.
    Auch für die Sekundarstufe II besteht allerdings Schulpflicht: Diese gilt für Berufsschulen, Berufskollegs oder die gymnasiale Oberstufe. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II endet für Schüler:innen mit dem Schuljahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

    Schulprogramm
    In einem Schulprogramm wird das Leitbild oder Profil einer Schule konkret formuliert. Zudem werden Entwicklungsbereiche der Schule aufgeschrieben. Die Schulkonferenz ist für die Erstellung eines Schulprogramms verantwortlich. Schulprogramme haben häufig die folgenden Bestandteile:
    • die pädagogischen Leitideen und Werte einer Schule (Leitbild),
    • Fortbildungen und externe Kooperationen der Schule,
    • die Vision der Schule, also unterrichtliche, personelle oder organisatorische Entwicklungsbereiche, und
    • eine Maßnahmenplanung, wie die Vision erreicht werden soll.
    Dazu umfasst ein Schulprogramm häufig auch einen Zeitplan, bis wann die Maßnahmen umgesetzt werden sollen und eine Idee zur Evaluation der Maßnahmen.

    Seiteneinstieg

    Wenn es nicht genügend Lehrkräfte gibt, die ein Lehramtsstudium in Deutschland und das Referendariat erfolgreich abgeschlossen haben, können Schulen auch andere Personen als Lehrkräfte einstellen: sogenannte Seiteneinsteiger:innen. So wollen Schulen den Lehrerbedarf abdecken und Unterrichtsausfall verhindern. Seiteneinsteiger:innen gibt es an allen Schulformen in NRW – außer an Förderschulen. In Grundschulen ist der Seiteneinstieg aber nur mit den folgenden Fächern möglich: Kunst, Musik, Sport und Englisch. Für Seiteneinsteiger:innen gibt unterschiedliche Möglichkeiten in den Schuldienst. Für Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium sind aber der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst nach OBAS und die Pädagogische Einführung am relevantesten. An OBAS kann man teilnehmen, wenn man (a) ein abgeschlossenes Universitätsstudium (mindestens 7 Semester) mit zwei Schulfächern sowie (b) mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder Kinderbetreuungszeit hat. OBAS dauert zwei Jahre und wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Man hat nach OBAS also eine volle Lehramtsbefähigung. Um an der Pädagogischen Einführung teilnehmen zu können, braucht man mindestens einen Bachelorabschluss in einem Unterrichtsfach. Die Pädagogische Einführung dauert in der Regel ein Jahr und man erwirbt die Unterrichtserlaubnis für das Fach, keine volle Lehramtsbefähigung. Eine Übersicht über den Seiteneinstieg in NRW findet sich auch hier. Ausgeschriebene Stellen für Seiteneinsteiger:innen findet man auf der Seite www.lois.nrw.de.  


    Selbstkonzept
    Das Selbstkonzept ist das „Bild von sich selbst“. Weiterhin zählt zum Selbstkonzept auch das Wissen über eigene Entscheidungen, Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften und Gefühle. Alle Bereiche des Selbstkonzepts entstammen der Selbst- und Fremdwahrnehmung eines Individuums. Das Selbstkonzept ist eng mit dem Selbstwertgefühl von Individuen verbunden ist. Lehrkräfte können bei Schüler:innen ein positives Selbstkonzept gezielt fördern. Im schulischen Kontext spielt beispielsweise die Feedbackkultur der Lehrkraft eine große Rolle. 

    Sinnstiftendes Kommunizieren
    Sinnstiftendes Kommunizieren bezeichnet den Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden über Lehr-Lernprozesse und deren Ergebnisse, durch den die Lerninhalte für die Lernenden eine persönliche Bedeutung erlangen. Die Entwicklung eines persönlichen Interesses am Lerninhalt erhöht den Lernerfolg.

    Tarifbeschäftigte
    Lehrkräfte in NRW werden eigentlich verbeamtet. Trotzdem gibt es viele Lehrer:innen, die an Schulen als angestellte Lehrkräfte – sogenannte Tarifbeschäftigte – arbeiten. Warum ist das so? Es gibt unterschiedliche Gründe, warum man als Lehrkraft nicht verbeamtet wird. So gibt es beispielsweise eine Altersgrenze von 42 Jahren. Wenn man älter als 42 Jahre ist, kann man nicht mehr verbeamtet werden. Man muss zudem ein zweites Staatsexamen haben, also das Referendariat oder OBAS erfolgreich abgeschlossen haben, um verbeamtet zu werden. Dafür braucht man in Deutschland zwei Unterrichtsfächer. Wenn man nur ein Unterrichtsfach hat, kann man zwar an Schulen angestellt arbeiten, man wird aber nicht verbeamtet. Ein weiterer Grund für eine Nichtverbeamtung ist, wenn man gesundheitliche Probleme hat. Mit tarifbeschäftigten Lehrkräften werden befristete oder unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Tarifbeschäftigte werden nach den Tarifverträgen der Länder bezahlt.

    Taxonomie/Lernzieltaxonomie
    Eine Taxonomie ist ein Verfahren bzw. ein Klassifikationsschema, mit dem Objekte nach bestimmten Kriterien in Kategorien oder Klassen (auch Taxa genannt) eingeordnet werden. Eine Klassifzierung hilft dabei, die Verschiedenartigkeit von Lernzielen nach logischen Kriterien zu gliedern. Die Lernzieltaxonomie soll bei der Unterrichtsplanung die Auswahl und Festlegung von Lernzielen erleichtern, sie beschreiben das zu erreichende Ziel, die angestrebte Kompetenz  und das Anforderungsniveau. Sie bilden den Rahmen für die Formulierung von Aufgaben unterschiedlicher AnforderungsniveausDie bekannteste Lernzieltaxonomie ist die von BLOOM. Weitere Information dazu hier. 

    Transparente Leistungserwartung
    Lehrende machen den Lernenden passgenaue, differenzierte Lernangebote, die sie verständlich kommunizieren. Lernende müssen wissen, was von ihnen bei einer Leistungsüberprüfung erwartet wird und welche Kriterien zur Bewertung herangezogen werden. Die Lehrenden kontrollieren anschließend die Leistungsentwicklung und geben Rückmeldungen zum Lernfortschritt.  

    Übergänge gestalten
    Der Schritt von einer Unterrichtsphase zur nächsten Unterrichtsphase sollte für Schüler:innen transparent, sinnstiftend und perspektivisch sein. Eine Möglichkeit dies zu erfüllen besteht darin, eine (Zwischen-)Zusammenfassung im Sinne eines Rückblicks und einer Begründung für den nächsten Schritt im Sinne eines Ausblicks vorzunehmen. Übergänge können auch durch knappe und eindeutige Überleitungen, wie z. B. akustische Signale, bestimmte Gesten oder andere Rituale, stattfinden. Längere Pausen sind zu vermeiden, denn diese bieten Raum für Unterrichtsstörungen und fördern Langeweile auf Seite der Lernenden. 

    Unterrichtsentwurf

    Ein Unterrichtsentwurf ist eine strukturierte Vorüberlegung, mit dessen Hilfe die Lehrkraft die Stunde hält. Ein Entwurf umfasst in der Regel eine Verlaufstabelle, in der die einzelnen Schritte der Aktivitäten in der Stunde notiert werden. In die Spalte des didaktischen Kommentars werden zentrale Gründe für die jeweiligen Unterrichtsschritte, die didaktisch-methodischen Entscheidungen sowie die Funktionen und Lernziele dargelegt und begründet.  Hinweis: Planung heißt nicht unbedingt, ein zukünftiges Geschehen möglichst detailliert vorwegzunehmen. Bei der Durchführung kann es zu unerwarteten/ungeplanten Aktionen und Reaktionen der Lernenden kommen, auf welche die Lehrkraft situationsgerecht reagieren muss. Entwürfe sind ein wichtiges Gerüst> für die Lehrkraft und gleichzeitig sind sie flexibel zu handhaben. Hält die Lehrkraft zu sehr an seinen/ihren Vorstellungen fest und akzeptiert nur jene Antworten, die er/sie sich im Vorfeld vorgestellt hat, kann dies kontraproduktiv wirken. Die Lernenden gewöhnen sich womöglich das selbständige Denken ab und sind damit beschäftigt, die Gedanken und die gewünschten Antworten der Lehrkraft zu erraten.


    Unterrichtskonzepte
    Unterrichtskonzepte sind theoretische Grundlagen, die Lehrkräften bei der Unterrichtsplanung helfen. Bestimmte Ziele und Unterrichtsformen werden durch die Unterrichtskonzepte verfolgt.  In Unterrichtskonzepten werden bestimmte (Unterrichts-)Prinzipien umgesetzt. Beispiele für Unterrichtskonzepte sind Freiarbeit und offener Unterricht, Projektunterricht, problemorientierter Unterricht, produkt- bzw. handlungsorientierter Unterricht, schülerorientierter Unterricht, genetisches Lernen oder globales Lernen. 

    Urlaub
    Als Lehrkraft hat man Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub, die man aber während der normalen Ferienzeiten nehmen muss. >Man kann sich aber auch aus familiären Gründen beurlauben lassen, wenn man ein eigenes Kind unter 18 Jahren oder ein Familienmitglied pflegen muss. Die Beurlaubung kann bis zu 15 Jahre dauern und man bekommt während dieser Zeit finanzielle Beihilfe. Als Lehrkraft kann man zudem in besonderen Fällen einen Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub stellen. Sonderurlaub bekommt man beispielsweise wenn man einen amtlichen Termin von der Polizei oder einem Gericht besuchen muss, die Frau ein Kind bekommt oder der Ehepartner, ein Kind oder Elternteil stirbt.

    Versicherungen
    Krankenversicherung: Anders als verbeamtete Lehrkräfte, ist man als angestellte Lehrkraft gesetzlich krankenversichert. Man erhält keine Beihilfe und erhält ausschließlich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt aber die Hälfte der Krankenversicherungskosten. Weitere Versicherungen für Lehrkräfte wären beispielsweise die Haftpflichtversicherung inklusive Diensthaftpflicht und die Schlüsselversicherung. Es empfiehlt sich hier von unabhängigen Personen oder mehreren Versicherungen beraten zu lassen. 

    Vertretungslehrkräfte
    Als Vertretungslehrkraft arbeitet man für eine befristete Zeit an einer Schule und übernimmt dabei den Unterricht einer Lehrkraft, die zurzeit nicht an der Schule arbeiten kann (z. B. aufgrund einer Schwangerschaft oder einer längeren Krankheit). So wird der Unterricht während der Abwesenheit dieser Lehrkraft sichergestellt.  Man hat als Vertretungslehrkraft also nur eine befristete Anstellung an einer Schule, z. B. für ein Jahr. Als Vertretungslehrkraft wird man auch nach den Tarifverträgen der Länder bezahlt. Stellen für Vertretungslehrkräfte findet man auf VERENA

    Vertretungsunterricht
    Man ist als Lehrkraft dazu verpflichtet auf Anordnung der Schulleitung Vertretungsunterricht zu geben. Soweit das möglich ist, müssen die Lehrkräfte, die vertreten werden, Informationen und Materialien für die Vertretungslehrkräfte bereitstellen, z. B. Arbeitsblätter oder Informationen zum Unterrichtsstand in der Klasse. Vertretungsunterricht muss von der Vertretungslehrkraft angemessen vorbereitet und durchgeführt werden, damit der Fachunterricht an Schulen sichergestellt werden kann. Da Vertretungsunterricht verbindlicher Fachunterricht ist und somit – wenn möglich – gut vorbereitet werden muss, ist er oft auch mit viel Mehrarbeit verbunden. Sowohl als Vollzeit- als auch als Teilzeitlehrkraft bekommt man Vertretungsstunden aber als Mehrarbeit bezahlt (siehe Glossareintrag: Mehrarbeit).

    Vorschriften für Lehrkräfte
    Als Lehrkraft muss man einige Vorschriften einhalten. Die wichtigsten findet man in der Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS). In der BASS findet man unter anderem:
    • Das Schulgesetz NRW: Unterrichtsinhalte, Schulpflicht, Schulverhältnis, Schulpersonal, Schulverfassung
    • Die Allgemeine Dienstordnung: Unterrichtseinsatz, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit, Klassenleitungsaufgaben, Beschwerden und Eingaben
    • Erlasse zu Fördermaßnahmen, schulischer Bildungsarbeit, Schulentwicklung etc.
    • Inhalte und Methoden des Unterrichts
    • Regelungen zur Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte (z. B. OBAS)
    • Das Dienstrecht: Elternzeit für Lehramtsanwärter:innen, Sonderurlaub, Nebentätigkeit, Lehrer:inneneinstellung

    Wortzeugnis/Berichtzeugnis
    Speziell Grundschulkinder, aber auch Schüler:innen mit bestimmten Förderschwerpunkten erhalten keine Noten auf dem  Zeugnis. Stattdessen bekommen sie sogenannte Bericht- oder Wortzeugnisse. Man nennt diese Art der Zeugnisse auch manchmal „Verbalbeurteilung“, weil Lehrkräfte hier einen freien Text schreiben, indem sie die Leistungen des Kindes, Lernfähigkeit, Arbeits- und Sozialverhalten usw. beurteilen. Da Lehrkräfte diese Wortzeugnisse frei formulieren, unterscheiden sie sich zum Teil sehr stark voneinander sowohl was den Umfang als auch die Qualität der Bewertung angeht. Häufig fokussieren Wortzeugnisse aber auf einen Entwicklungsaspektund sollen Schüler:innen individueller Rückmeldungen über ihre eignen Leistungen und Lernperspektiven geben.

    Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)

     Wenn Studierende den Master of Education an einer Universität erfolgreich bestanden haben, ist ihre Lehramtsausbildung noch nicht abgeschlossen. Sie müssen auch noch ein Referendariat, auch Vorbereitungsdienst genannt, abschließen.  >Während des Vorbereitungsdienstes arbeiten angehende Lehrkräfte bereits an Schulen. Es finden aber auch berufsbegleitende Seminare statt: Eine schulpraktische Ausbildung. Dieseschulpraktische Ausbildung> findet an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt. Man schließt diese Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen ab. Auch als Seiteneinsteiger:in nimmt man an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst der ZfsL teil. In NRW gibt es in vielen Städten ZfsL. Hier gibt es eine Übersicht. 


    Zeugnisse

    Zeugnisse werden zweimal im Jahr an Schüler:innen ausgegeben. Halbjahreszeugnisse werden meistens im Februar verteilt, die Jahreszeugnisse kriegen Schüler:innen einen Tag vor den Sommerferien. Die Zeugnisnoten setzen sich aus allen schriftlichen Noten zusammen, die die Schüler:innen in dem Schuljahr bekommen haben. Außerdem werden auch „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ gewertet, wie die mündliche Mitarbeit, das Arbeitsverhalten, die Heftführung etc. Die Lehrkräfte einer Klasse beraten sich über problematische oder strittige Zeugnisnoten in sogenannten Noten- oder Zeugniskonferenzen. In den Jahreszeugnissen wird auch festgehalten, ob ein:e Schüler:in in die nächste Klasse versetzt wird oder ob sie die Klasse wiederholen muss, also sitzen bleibt.